Auch eine Abmahnung der Offgridtec GmbH über die Günnewig Rechtsanwälte erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Abmahnung der Offgridtec GmbH über die e-commerce-Kanzlei.de Günnewig Rechtsanwälte zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung geht es um die Bewerbung von Photovoltaik-Produkten. Konkret geht es um die Bewerbung von Produkten unter Angabe eines Endpreises mit einem Hinweis auf die im Preis enthaltene Umsatzsteuer.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass im Zusammenhang mit der Angabe eines Preises inklusive 0 % Umsatzsteuer nicht hinreichend transparent über die Bedingungen informiert wird, unter denen eine Ermäßigung der Steuer auf 0 % erfolgen kann.

Hintergrund der Ermäßigung der Umsatzsteuer auf 0 % ist eine Sonderregelung in § 12 Abs. 3 UStG, die wie folgt lautet:

„(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

1.

die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;

2.

den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

3.

die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;

4.

die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.“

Zu den Forderungen in der mir vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll

  • eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und
  • Anwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 20.000 Euro tragen (1.295,43 Euro).

Meine Einschätzung: 

Im Zusammenhang mit dem Angebot von Photovoltaik-Produkten stellen sich verschiedene Fragen, die noch nicht abschließend geklärt sind. Sofern Sie entsprechende Produkte anbieten, sollten Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater klären, unter welchen konkreten Voraussetzungen derartige Produkte mit 0 % Umsatzsteuer verkauft werden können.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Sie die von Ihnen angebotenen Photovoltaik-Produkte nicht nur in Ihrem eigenen Internetauftritt bewerben, sondern auch über Preissuchmaschinen. In diesem Fall stellt sich die Frage nach der ordnungsgemäßen Bewerbung nämlich auch im Hinblick auf die Darstellung in den Preissuchmaschinen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Offgridtec GmbH über die e-commerce-Kanzlei.de Günnewig Rechtsanwälte erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


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