Auch eine Abmahnung der PB-ViGoods GmbH über die ANKA Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de wurde aktuell eine Abmahnung der ANKA Rechtsanwälte für die PB-ViGoods GmbH zur Beratung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In dem Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin wie der Abgemahnte E-Zigaretten und Liquids auf der Plattform eBay.de verkauft. Sodann wird weiter ausgeführt, dass die Abmahnerin durch einen Testkauf eines konkret benannten eBay-Angebotes feststellen musste, dass der Abgemahnte gegen das geltende Jugendschutzgesetz und damit auch gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Konkret wird der Vorwurf erhoben, dass die Produkte nicht nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes versendet werden. Zur Begründung wird ausgeführt, dass § 10 i.V.m. § 1 Abs. 4 Jugendschutzgesetz vorschreibt, dass ein Versandhandel nur dann zulässig ist, wenn sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder oder Jugendliche erfolgt. Um dies sicherzustellen, habe ich eine Authentifizierung zu erfolgen, der der Abgemahnte nicht nachkomme, da er die Produkte ohne Altersverifikation versendet. Dadurch verschaffe er sich einen enormen wirtschaftlichen Vorteil auf Kosten der Wettbewerber und zu Lasten des Jugendschutzes, da er sich erhebliche Versand- und Verpackungskosten spare.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Die Rechtsanwälte der Abmahnerin fordern mit ihrem Schreiben zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Des Weiteren machen sie mit der Abmahnung Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000,00 Euro geltend (984,60 Euro).

Meine Einschätzung:

Der Versand von Liquids für E-Zigaretten ohne Altersverifikation ist mit erheblichen Kostenvorteilen für die Anbieter verbunden und wird daher aktuell von verschiedenen Anbietern entsprechender Produkte wettbewerbsrechtlich angegriffen. Hier in der Kanzlei liegen entsprechende Abmahnungen von verschiedenen Abmahnern vor. Weiterführende Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei, die Sie über mein Profil erreichen können.

Meine Empfehlungen:

  • Unterzeichnen Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  • Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
  • Lassen Sie sich zunächst durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der ANKA Rechtsanwälte für die PB-ViGoods GmbH erhalten haben und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben sollen, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach kurz an.

Oder schicken Sie mir Ihre Abmahnung per Email.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema