Auch eine Abmahnung der PB-ViGoods GmbH über Rechtsanwalt Majoyeogbe erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde aktuell erneut eine Abmahnung von Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe für die PB-ViGoods GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

In der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin über den Online-Marktplatz eBay unter anderem einen Versandhandel für elektronische Rauchgeräte und Zubehör für elektronische Rauchgeräte betreibt. Sodann wird ausgeführt, dass der Abgemahnte über die Plattform eBay gleichartige Produkte vertreibt und somit in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis zu der Abmahnerin steht. Sodann wird der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte verstoße in seinen Angeboten gegen rechtliche Vorschriften mit wettbewerbsrechtlicher Relevanz. Unter Verweis auf ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten werden verschiedene Wettbewerbsverstöße gerügt. Moniert werden konkret fehlende Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen; fehlende Informationen darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist; Fehler bei den Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher und die fehlende Einbindung des Links auf die OS-Plattform.

Zu den Forderungen in der Abmahnung

Mit dem Abmahnschreiben wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5100,00 Euro und eine Verpflichtung zur Zahlung der Rechtanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 30.000,00 Euro (1141,90 Euro) vor.

Meine Einschätzung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der PB-ViGoods GmbH sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Bei der hier aktuell vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an.

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Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis. 

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



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