Auch eine Abmahnung der Protremo AG über die Kanzlei Büchler und Kollegen erhalten? Ich berate Sie

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung der Protremo AG über die Kanzlei Büchler und Kollegen zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin im Wege des Versandhandels Büromöbel, Büroschränke, Bürostühle sowie Büroschreibtische und Konferenztische vertreibt.

Im Weiteren wird darauf verwiesen, dass der Abgemahnte einen konkret benannten Bürostuhl über das Internet zum Kauf anbietet und aktuell mit dem Logo der Stiftung Warentest bewirbt, obwohl die Lizenz für die Verwendung dieses Logos nach Auskunft des Herstellers abgelaufen ist. Ob ein Produkt lizenziert ist oder nicht, könne auch ohne Weiteres anhand der Lizenznummer am seitlichen Rand des Logos über das Internet überprüft werden.

Die Werbung mit dem nichtlizenzierten Gütesiegel der Stiftung Warentest sei irreführend und damit unzulässig. Zur Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Gütezeichen, Qualitätskennzeichen oder ähnlichem ohne die erforderliche Genehmigung gemäß Ziffer 2 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) als unzulässige geschäftliche Handlung gilt.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und die Abmahnerin von Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert i. H. v. 7.000,00 Euro freistellen (650,34 Euro).

Meine Einschätzung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfs der Verwendung von Gütezeichen, Qualitätskennzeichen oder ähnlichem ohne die erforderliche Genehmigung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Protremo AG über die Kanzlei Büchler und Kollegen erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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