Auch eine Abmahnung der relaxdays GmbH über die sjs Rechtsanwälte erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Abmahnung der relaxdays GmbH über die sjs Rechtsanwälte zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

Die mir vorliegende Abmahnung bezieht sich auf ein Angebot auf dem Online-Markplatz Amazon. Gerügt wird insoweit, dass sich der Abgemahnte an eine ASIN angehängt hat, die sich auf ein relaxdays-Produkt bezieht.

Unter Bezugnahme auf einen durchgeführten Testkauf wird der Vorwurf erhoben, dass das von dem Abgemahnten verkaufte Produkt nicht von der Abmahnerin stammt. Diese Handlung stelle eine Unternehmenskennzeichenverletzung dar. Zur Begründung wird ausgeführt, dass es sich bei der Bezeichnung „relaxdays“ um eine geschäftliche Bezeichnung handle, die seit dem Jahr 2007 genutzt werde. Die Benutzung des Zeichens sei geeignet, eine Verwechslungsgefahr herbeizurufen.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll

  • eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben,
  • Auskünfte erteilen,
  • seine Schadenersatzpflicht dem Grunde nach anerkennen und
  • Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 100.000 Euro zuzüglich der Kosten des Testkaufs tragen.

Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfs der unzulässigen Benutzung einer geschäftlichen Bezeichnung sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei einer Unternehmenskennzeichenverletzung stellen sich verschiedene Fragen. Dies gilt insbesondere Hinblick auf die Reichweite der Auskunftsansprüche und im Hinblick auf den Schadensersatzanspruch.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der relaxdays GmbH über die sjs Rechtsanwälte erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema