Auch eine Abmahnung der Sanrio Company Ltd. über die Kanzlei Boehmert & Boehmert erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde eine Abmahnung der Sanrio Company Ltd. über die Kanzlei Boehmert & Boehmert zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin zahlreiche Charaktere entwickelt hat und dass der bekannteste dieser Charaktere „HELLO KITTY“ sei. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin Inhaberin sämtlicher Urheberrechte sei und darüber hinaus umfangreichen Markenschutz für den Charakter besitze.

Unter Verweis auf die von dem Abgemahnten vertriebenen Produkte wird sodann ausgeführt, dass eine Überprüfung ergeben habe, dass es sich hierbei um nicht-lizenzierte Ware handelt. Anschließend wird der Vorwurf erhoben, dass der Vertrieb dieser Waren die Urheber- und Markenrechte der Abmahnerin verletze. Mithin sei der Abgemahnte gemäß den einschlägigen Vorschriften zur Unterlassung, Auskunftserteilung, Vernichtung und Schadenersatz verpflichtet

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen und eine Vertragsstrafenregelung mit einem flexiblen Vertragsstrafeversprechen auch Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zur Vernichtung und zum Schadenersatz vor.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Sofern der Vorwurf der Verletzung von Urheberrechten und Markenrechten durchgreift, bestehen neben dem Unterlassungsanspruch weitreichende Folgeansprüche. Was Sie insoweit beachten sollten, habe ich in dem folgenden Beitrag für Sie zusammengestellt:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-erhalten-was-sie-zu-den-folgeanspruechen-wissen-sollten-192404.html

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Sanrio Company Ltd. über die Kanzlei Boehmert & Boehmert erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

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