Auch eine Abmahnung der Skylark Solutions Ltd. über die Kanzlei Hild & Kollegen erhalten?

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Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der Skylark Solutions Ltd. über die Kanzlei Hild & Kollegen zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin über den Online-Handel Kaffee anbiete, wobei dies auch über die Verkaufsplattform Amazon geschehe. Sodann wird auf die Angebote über Kaffeeprodukte des Abgemahnten und das bestehende Wettbewerbsverhältnis verwiesen.

Im Weiteren wird ausgeführt, dass die Abmahnerin habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte wettbewerbswidrig handle, indem er bei einer Vielzahl der angebotenen Kaffeeprodukte gegen die Vorschriften der Preisangabenverordnung verstoße. Unter Verweis auf konkrete Angebote wird darauf hingewiesen, dass beim Verkauf von Produkten in Fertigpackungen der Grundpreis angegeben werden müsse, was der Abgemahnte jedoch unterlasse. Screenshots der Angebote des Abgemahnten bei Amazon sind dem Abmahnschreiben in der Anlage beigefügt.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 10.000,00 Euro (886,83 Euro) tragen.

Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe i. H. v. 5.100,00 Euro und eine Verpflichtung zur Tragung der Rechtsanwaltskosten vor.

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes eines Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der Entscheidung über die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollten Sie unbedingt berücksichtigen, dass die Einhaltung der Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises sehr fehleranfällig und damit auch sehr haftungsträchtig ist.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Skylark Solutions Ltd. über die Kanzlei Hild & Kollegen erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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