Auch eine Abmahnung der Tonterey Ventures LLC wegen Datenschutzverstoß erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde erneut eine Abmahnung der Tonterey Ventures LLC wegen Datenschutzverstoß zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung:

In der weiteren hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst wieder ausgeführt, dass die Abmahnerin unter ihrer deutschen Zweigniederlassung mehrere Vergleichsportale und Online-Shops betreibt. Unter Verweis auf den Internetauftritt des Abgemahnten und einen Internetauftritt der Abmahnerin wird auf das bestehende Wettbewerbsverhältnis verwiesen.

Im Weiteren wird wieder ausgeführt, dass die Abmahnerin festgestellt habe, dass über den Internetauftritt des Abgemahnten eine Erfassung personenbezogener Daten der Webseitenbesucher erfolgt, die einer Einwilligung des Nutzers bedürfe. Diesem Erfordernis entspreche der Abgemahnte nicht. Hierbei handle es sich um einen Verstoß gegen die Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung, das TMG und eine unlautere geschäftliche Handlung gemäß UWG.

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte wird wieder dazu aufgefordert, das beanstandete wettbewerbswidrige Verhalten sofort zu unterlassen und zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die beigefügte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe von 5.001,00 Euro vor.

Des Weiteren soll der Abgemahnte Kosten in Höhe von 657,20 Euro ersetzen.

Meine Einschätzung:

Aufgrund zahlreicher Änderungen der datenschutzrechtlichen Vorgaben durch die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung sind in datenschutzrechtlicher Hinsicht noch viele Fragen umstritten. Insbesondere ist umstritten, ob und durch wen wegen Datenschutzverstößen Ansprüche geltend gemacht werden können.

Bei einer der hier vorliegenden Abmahnungen ist meiner Meinung nach bereits das behauptete Wettbewerbsverhältnis fraglich. 

Die mit den Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungserklärung ist nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Auch die geltend gemachten Kosten begegnen aus meiner Sicht Bedenken.

Im Ergebnis werfen die mir vorliegenden Abmahnungen der Tonterey Ventures LLC in den angesprochenen und noch weiteren Punkten Fragen auf. Gerne kläre ich die verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten mit Ihnen. Selbstverständlich erhalten Sie hierzu von mir konkrete Empfehlungen. 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis. 

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Richard

Beiträge zum Thema