Auch eine Abmahnung der VSM Deutschland GmbH über die Marquardt Rechtsanwälte erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde aktuell erneut eine Abmahnung der Marquardt Rechtsanwälte für die VSM Deutschland GmbH zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

Die hier aktuell vorliegende Abmahnung der VSM Deutschland GmbH ist – wie hier ebenfalls vorliegende vorangegangene Abmahnungen der Abmahnerin – an einen eBay-Händler gerichtet. Gerügt werden verschiedene Wettbewerbsverstöße. Konkret geht es um unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher; fehlende Informationen, wie der Vertrag zustande kommt; fehlende Informationen über die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen; fehlende Informationen darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist; fehlende Informationen, wie der Verbraucher mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann und fehlende Informationen über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen.

Zu den Forderungen in der Abmahnung

Mit dem Abmahnschreiben wird der Abgemahnte aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro und eine Verpflichtung zur Übernahme der Kosten vor.

Meine Einschätzung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen

  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  • Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  • Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

  • Dann rufen Sie mich doch einfach an.
  • Oder Sie schicken mir eine E-Mail.
  • Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



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