Auch eine Abmahnung vom VAWID e. V. wegen fehlenden Link auf die OS-Plattform erhalten?

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Mir wurde hier in der Kanzlei aktuell erneut eine Abmahnung des VAWID e. V. zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zur Abmahntätigkeit des VAWID e. V.:

Der VAWID e. V. spricht seit einiger Zeit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen der fehlenden Einbindung des Links auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) aus. Hier in der Kanzlei liegen mehrere entsprechende Abmahnschreiben vor.

Bei dem VAWID e. V. handelt es sich um einen neuen Verein, der erst seit Kurzem besteht. Daher stellt sich nach meiner Auffassung die Frage, ob der Verein die tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt, um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auszusprechen.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Die mir aktuell vorliegende Abmahnung bezieht sich – wie mir ebenfalls vorliegende vorangegangene Abmahnungen des Vereins – auf die fehlende Einbindung des Links auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform), also auf ein „sicheres Abmahnthema“.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer flexiblen Vertragsstrafe und einer Verpflichtung zur Zahlung von Kosten in Höhe von 297,50 Euro vor.

Meine Einschätzung:

Nach dem derzeitigen Stand der Dinge unterliegt die Anspruchsberechtigung des VAWID e. V. aus meiner Sicht Zweifeln. Ich rate daher zur Vorsicht.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung des VAWID e. V. erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


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