Auch eine Abmahnung vom Verband für Verbraucherschutz im Internet VVI e. V. erhalten?

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Hier in der Kanzlei wurde eine weitere Abmahnung von Rechtsanwalt Dr. Thomas Gerhards für den Verband für Verbraucherschutz im Internet VVI e. V. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Zu den hier vorliegenden Abmahnungen:

In den hier vorliegenden Abmahnungen wird zunächst ausgeführt, dass der VVI u. a. die Aufgabe übernommen habe, Wettbewerbsverstöße im Internet aufzudecken. Im Weiteren wird ausgeführt, der Verband werde von Unternehmen und natürlichen Personen getragen, die ein besonderes Interesse an fairen Wettbewerbsbedingungen u. a. auf der Internetplattform Google Play haben, weil sie mobile Apps entwickeln und über den Google Play Store zum Download anbieten.

Inhaltlich geht es in den hier vorliegenden Abmahnschreiben um den Vorwurf, dass die Gestaltung der Angebotsseiten der Abgemahnten im Google Play Store nicht den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entspricht. Konkret geht es um die vorzuhaltenden Informationen zu Impressum/Anbieterkennzeichnung.

Zu den Forderungen in den Abmahnungen:

Die Abgemahnten sollen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten in Höhe von 201,71 Euro erstatten.

Meine Einschätzung:

Die hier vorliegenden Abmahnungen werfen verschiedene Fragen auf. So ist nach meiner Auffassung insbesondere fraglich, ob der VVI überhaupt die tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt, um Abmahnungen aussprechen zu dürfen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Dr. Thomas Gerhards für den Verband für Verbraucherschutz im Internet VVI e. V. erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren aus der Praxis über Abmahnungen. Dort finden Sie umfangreiche Informationen zu Abmahnfallen und Tipps für Abgemahnte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


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