Auch eine Abmahnung vom Verein Deutscher Konsumentenbund e.V. erhalten? Ich berate Sie

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Mir wurde hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de aktuell wieder einmal eine Abmahnung vom Verein Deutscher Konsumentenbund e.V. zur Prüfung vorgelegt. Da mir in der Vergangenheit bereits mehrfach Abmahnungen des Vereins zur Prüfung vorgelegt worden sind, ist mir der Verein aus vorangegangenen Abmahnverfahren bereits bekannt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zum Verein Deutscher Konsumentenbund e.V.:

Der Verein Deutscher Konsumentenbund e.V. ist nach eigenen Angaben als gemeinnützige Verbraucherschutzeinrichtung eingetragener Interessenvertreter beim Deutschen Bundestag und bei der Europäischen Kommission sowie qualifizierte Einrichtung im Sinne des § 4 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz bzw. UklaG) Vor diesem Hintergrund nimmt der Verein für sich in Anspruch, seinen satzungsgemäßen Zweck (unter anderem Förderung von Verbraucherschutz) insbesondere durch den Ausspruch von Abmahnungen verfolgen zu dürfen. Hier in der Kanzlei wurden in der Vergangenheit mehrfach entsprechende Abmahnungen zur Prüfung vorgelegt.

Zu den hier vorliegenden Abmahnungen des Vereins:

Bei den hier vorliegenden Abmahnungen handelt es sich um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Die Abmahnungen beziehen sich auf verschiedene Wettbewerbsverstöße, unter anderem unvollständige Angaben zu Impressum/Anbieterkennzeichnung, fehlerhafte Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher und fehlerhafte Grundpreisangaben.

Zu den Forderungen in den Abmahnungen:

Mit den Abmahnschreiben wird zunächst eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Die den Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht in den hier vorliegenden Fällen eine feste Vertragsstrafe in unterschiedlicher Höhe vor. Des Weiteren werden mit den Abmahnungen Abmahnkosten in einer Größenordnung von 250,00 Euro geltend gemacht.

Meine Einschätzung:

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom Verein Deutscher Konsumentenbund e.V. sollte immer ernst genommen werden, da im Falle einer falschen Reaktion eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie wünschen eine konkrete Beratung?

Dann rufen Sie mich doch einfach an.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erläutere ich Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen und spreche konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrungen aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


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