Auch eine Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Mir liegt hier in der Kanzlei aktuell wieder einmal eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. zur Prüfung vor. Da ich bereits mehrfach Betroffene zu entsprechenden Abmahnungen des Vereins beraten habe, ist mir der Verein aus vorherigen Verfahren bekannt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der Abmahntätigkeit des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.:

Aus meiner Beratungspraxis ist mir bekannt, dass der Verein bundesweit Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen im Internet ausspricht. Ich hatte daher in der Vergangenheit bereits auf der Internetseite meiner Kanzlei und auch hier bei anwalt.de berichtet (Rechtstipp vom 22.12.2016).

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

Bei der mir aktuell vorliegenden Abmahnung geht es wieder einmal um den Vorwurf der fehlenden Angabe des Grundpreises bei dem Angebot grundpreispflichtiger Waren auf der Plattform eBay. Unter Bezugnahme auf verschiedene Angebote des Abgemahnten wird der Vorwurf erhoben, dass bei sämtlichen der angebotenen Waren die Angabe des Grundpreises fehlt. Hierin liege ein Verstoß gegen § 2 der Preisangabenverordnung sowie gegen §§ 3, 3a UWG.

Die mir vorliegende Abmahnung bezieht sich auf Angebote von Kosmetikprodukten in Fertigpackungen. Wer Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig Waren in Fertigpackungen nach Gewicht oder Volumen anbietet, wie dies bei Kosmetikprodukten regelmäßig der Fall ist, hat nach § 2 Abs. 1 Preisangabenverordnung neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises anzugeben. Verstöße gegen diese Verpflichtungen sind nach meiner Erfahrung immer wieder Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Des Weiteren werden Abmahnkosten in Höhe von 198,73 Euro geltend gemacht.

Meine Einschätzung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes der fehlenden Angabe des Grundpreises sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen. Bei der Entscheidung über die Reaktion auf die Abmahnung sollten Sie berücksichtigen, dass die Einhaltung der Vorgaben der Preisangabenverordnung hinsichtlich der Angabe von Grundpreisen nach meiner Einschätzung sehr fehleranfällig ist.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema