Auch eine Abmahnung vom vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. erhalten? Ich berate Sie.

  • 3 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde wieder einmal eine Abmahnung vom vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Zu der Tätigkeit des vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V.:

Der Verein hat nach eigenen Angaben im Zeitraum von 2016 – 2020 insgesamt 2.472 Aufforderungsschreiben versandt. Entsprechende Schreiben sind mir und meinen Kollegen hier in der Kanzlei auch wiederholt zur Prüfung vorgelegt worden. Informationen zu diesen Fällen finden Sie auf der Internetseite meiner Kanzlei unter:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-verein-gegen-unwesen-in-handel-und-gewerbe-koeln.htm

Zu der weiteren hier vorliegenden Abmahnung: 

In der weiteren hier vorliegenden Abmahnung geht es um die Bewerbung von Salz mit dem Hinweis 

„Himalaya-Salz“.

Zur Begründung wird ausgeführt, dass mit dieser Bewerbung gegen die Vorgaben des MarkenG sowie gegen die insofern allgemeineren Vorschriften des UWG verstoßen wird. Entgegen der Ankündigung stamme das Salz nämlich nicht aus dem Himalaya, den der Verbraucher mit entlegenen, teils schwer zugänglichen Bergregionen verbindet und hieraus eine besondere Exklusivität des Produktes folgert. Das angebotene Salz stamme vielmehr bestenfalls aus der sogenannten Salt Range, einer dem Himalayamassiv ca. 200 km südlich vorgelagerten Hügelkette, in der ein großer Teil des weltweiten Steinsalzbedarfes abgebaut wird. Mit der Werbung werde daher in relevanter Weise über die Herkunft des Produktes in die irregeführt.

Des Weiteren wird gerügt, dass das Lebensmittel angeboten wird, ohne dass der Name oder die Firma und die Adresse des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers angegeben wird.

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Des Weiteren soll der Abgemahnte den angemessenen Anteil der Aufwendungen für die Abmahnung i.H.v. 245,18 Euro ersetzen.

Meine Einschätzung: 

Die Bewerbung von Salz mit der Angabe „Himalaya-Salz“ wird bereits seit geraumer Zeit abgemahnt. Auch fehlende Angaben zu Name oder Firma und Adresse des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers   waren in der Vergangenheit wiederholt Abmahnthemen. Ein entsprechendes Abmahnschreiben sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Meine Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung vom vgu Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. erhalten haben:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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