Auch eine Abmahnung vom VgU wegen Lebensmittelkennzeichnung im Internet erhalten? Ich berate auch Sie.

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Hier in der Kanzlei werden uns in letzter Zeit vermehrt wieder einmal Abmahnungen vom VGU Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


 Aktuell konzentriert sich der VGU auf die Abmahnung von Angeboten von Lebensmitteln bei Amazon. Nach Lebensmittelinformationspflichtenverordnung (LMIV) muss in einem Internetangebot eines Lebensmittels unter anderem über Name oder Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers nach Art. 9 Abs. 1 LMIV informiert werden. Wenn der Lebensmittelunternehmer nicht in der Europäischen Union niedergelassen ist, muss Name und Adresse des Importeurs angegeben werden. Beim Angebot von Lebensmitteln muss ferner unter anderem über die Zutaten und die Allergene informiert werden.



Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:


Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.


Meine Einschätzung: 

Konkret bezieht sich der VGU in der Abmahnung auf ein ganz konkretes Lebensmittelangebote bei Amazon. Die Unterlassungserklärung ist jedoch weitreichend und gilt ganz grundsätzlich für das Angebot von Lebensmitteln. Ganz konkret geht es in der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung um die Verpflichtung des Abgemahnten, es bei Meidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, im Fernabsatz Lebensmittel zum Verkauf anzubieten, ohne dass z.B. Name oder Firma oder die Adresse des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers oder eine Zutatenliste etc. angegeben wird.


Das tückische daran: Wer wegen der fehlerhaften Kennzeichnung eines Lebensmittelangebotes im Internet abgemahnt wurde, bietet häufig eine Vielzahl von unterschiedlichen Lebensmitteln an. Nicht nur das: Häufig werden die Lebensmittel auch über unterschiedliche Kanäle verkauft, z.B. Amazon, den eigenen Internetshop, eBay etc.


Die Unterlassungserklärung bezieht sich jedoch ganz grundsätzlich auf Lebensmittelangebote im Internet und ist somit sehr weitreichend.


Hinzukommt, dass es gerade bei Amazonangeboten schwierig ist, eine korrekte Information beim Angebot von Lebensmitteln sicherzustellen. Andere Anbieter können die ASIN gegebenenfalls verändern oder Amazon legt unterschiedliche Angebote zusammen. Einen endgültigen Einfluss auf eine bei Amazon genutzte ASIN hat der Verkäufer jedenfalls nicht. Durch einen hohen technischen Aufwand kann dies bei Amazon ein Stück weit abgesichert werden.


Des Weiteren ist eine Unterlassungserklärung, die immer zugunsten des Abmahners eine Vertragsstrafe enthält, sehr lange wirksam. Die Motivation des VGU, eine Unterlassungserklärung zu überprüfen ist hoch, da dann erhebliche Berträge zugunsten des VGU geltend gemacht werden können.


Ich empfehle daher, mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung sehr vorsichtig zu sein. Aktuell verlangt der VGU für eine Abmahnung „nur“ 130,00 €. Diese Abmahnkosten sind jedoch das geringste Problem.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung vom VGU wegen fehlerhafter Lebensmittelkennzeichnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung vom Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e.V. (VGU) wegen des Angebots von Lebensmitteln im Internet ohne Information über den Lebensmittelunternehmer oder eine Zutatenliste erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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