Auch eine Abmahnung von Anton Schmitter e.K. über die RST Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie.

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Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung von Anton Schmitter e.K. über die RST Rechtsanwälte zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung bezieht sich auf Nahrungsergänzungsmittel. Gerügt wird, dass entgegen den Vorgaben der Preisangabenverordnung in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis nicht auch der zutreffende Grundpreis angegeben wird. Der Abgemahnte sei demnach verpflichtet, die beanstandete Werbung in der vorliegenden Form zu unterlassen. Diese Verpflichtung könne von dem Abmahner geltend gemacht werden, da er zu dem Abgemahnten in einem Wettbewerbsverhältnis stehe.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Mit dem Abmahnschreiben wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 Euro zu erstatten (887,03 Euro).

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Dies gilt insbesondere, wenn es um einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Angabe des Grundpreises geht.

Bei der Entscheidung auf eine entsprechende Abmahnung sollten Sie unbedingt berücksichtigen, dass die Einhaltung der Vorgaben der Preisangabenverordnung sehr fehleranfällig ist. Bei Verstößen gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung drohen Vertragsstrafenforderungen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Anton Schmitter e.K. über die RST Rechtsanwälte erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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