Auch eine Abmahnung von Awissus International wegen Grundpreis bei eBay erhalten? Ich berate auch Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde mir eine Abmahnung von Awissus International, Inhaber Herbert Awissus wegen fehlerhafter Grundpreisangabe zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


 In der Abmahnung, die der Abmahner persönlich ohne Einschaltung von Rechtsanwälten ausspricht, wird ein fehlender Grundpreis bei eBay gerügt.Es wird eine Unterlassungserklärung gefordert, Abmahnkosten werden nicht geltend gemacht.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen keine Vertragsstrafenregelung vor.

Meine Einschätzung: 

Seit Dezember 2020 gibt es ein neues Wettbewerbsrecht. Verstöße gegen Informationspflichten, dazu gehört die Anzeige von Grundpreisen, können durch einen Wettbewerber nicht mehr so einfach abgemahnt werden. Bei einem erstmaligen Verstoß können keine Rechtsanwaltskosten geltend gemacht werden. Es kann zudem keine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe gefordert werden.

Obwohl diese Anforderungen in der Abmahnung eingehalten werden, ist eine Unterlassungserklärung auch ohne Vertragsstrafe problematisch.

Wir empfehlen auch in diesem Fall eine Beratung.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Awissus International, Inhaber Herbert Awissus erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes RichardRechtsanwaltFachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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