Auch eine Abmahnung von der Amway GmbH wegen gewerblichen Weiterverkaufs erhalten? Ich berate auch Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde mir eine Abmahnung der Rechtsanwälte Karl & Xander für die Amway GmbH  wegen des angeblich rechtswidrigen Weiterverkaufs von Amway Produkten im Internet zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


 Die Amway GmbH ist nach eigenen Angaben eines der führenden Unternehmen in der Branche des Direktvertriebes. Amway Verkauf März 450 verschiedene Produkte aus den Bereichen Wellness und Haushaltspflege. Den Amway-Geschäftspartnern ist es untersagt, Amway Produkte in eigenem Namen an Dritte weiterzuverkaufen.

In der Abmahnung wird der Weiterverkauf von Amway-Produkten über das Internet gerügt. Es wird behauptet, dies sei wettbewerbswidrig, weil es sich um einen angeblich unzulässigen „Schleichbezug „ handele.



Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.


Meine Einschätzung: 


Nicht jeder Verkauf von Produkten außerhalb eines Direktvertriebes ist wettbewerbswidrig. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist ein sogenannter Schleichbezug wettbewerbsrechtlich problematisch. Die Anforderungen, die die Rechtsprechung daran stellt, sind jedoch hoch. In der Regel ist der Bezug von Produkten von einem Unternehmen, das einen Direktvertrieb vorhält nicht wettbewerbswidrig.


Der Sachverhalt und die Rechtslage sollte daher sehr genau geprüft werden.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung von Amway erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Karl & Xander für die Amway GmbH  wegen des angeblich rechtswidrigen Weiterverkaufs von Amway Produkten im Internet erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-250567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



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