Auch eine Abmahnung von der Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. wegen japanische Messer erhalten? ​

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Hier in der Kanzlei wurde uns wieder einmal eine Abmahnung von der Anwaltskanzlei Schleinkofer für die Fa.  Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd.  wegen der Bewerbung von japanischen Messern  zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


In der Abmahnung wird gerügt, dass eine in einem Internet angebotenes Messer als „japanisches Messer“ beworben wird. Tatsächlich wurde das Messer jedoch nicht in Japan hergestellt. Mit der Messerbezeichnung als „japanisches Messer„ werde jedoch mit einer geographischen Herkunftsbezeichnung geworben. Damit ein Messer als japanisches Messer bezeichnet werden darf, müsse das Messer in den wesentlichen Herstellungsstufen angefertigt worden sein. Gerügt wird konkret eine Markenrechtsverletzung sowie eine wettbewerbsrechtliche Irreführung.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.


Meine Einschätzung: 


Häufig, so mein Eindruck werden Messer „japanischer Art“ als „japanische Messer“ bezeichnet. Tatsächlich ist es so, dass eine Bewerbung mit „ japanisches Messer“ mit dieser Formulierung nur dann zulässig ist, wenn das Messer auch in Japan hergestellt worden ist. Die Bewerbung mit z.B. in China hergestellten Messern als „japanisches Messer“ ist somit nicht zulässig.

Die geforderte Unterlassungserklärung geht über das konkret gerügte Angebot hinaus.

Es sollte insbesondere geklärt werden, neben der Frage, wo das Messer tatsächlicher stammt, an welchen Stellen darüber hinaus noch in dieser Form geworben wird.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Schleinkhofer für die Fa.  Blanken Küchenmesser & mehr Import Ltd. wegen japanischer Messer erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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