Auch eine Abmahnung von der Fahrer Berlin GmbH über die Kanzlei Lubberger Lehment erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde eine Abmahnung der Fahrer Berlin GmbH über die Kanzlei Lubberger Lehment zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:


In der mir vorliegenden Abmahnung geht es um die Werbung für Akku-Taschen. Konkret geht es um die folgenden Werbeaussagen:


  • „feuerfest“
  • „explosionsgeschützt“

Insoweit wird ausgeführt:


„Aufgrund ihrer Kenntnisse zu Material und Verarbeitung solcher Taschen ist unsere Mandantin überzeugt, dass Ihre Behauptungen zur Feuerfestigkeit und Explosionssicherheit der angebotenen Taschen nicht richtig sind.


(…)


Die Angaben über die Feuerfestigkeit in den Artikelüberschriften und Produktbeschreibungen der Taschen sind unwahr. Der Verkehr versteht den Begriff „feuerfest“ im Kontext des ausgelobten Verwendungszwecks; dieser besteht in der Aufbewahrung von Akkus zur Lagerung und zum Transport. Der Verkehr erwartet, dass die Taschen im Rahmen dieser Verwendung vor einem Akku-Brand schützen. Diese Eigenschaft besitzen die Taschen wie oben erläutert nicht.


Auch die Behauptungen einer vorgeblichen Explosionssicherheit der Taschen sind unwahr. Für diese Angabe fehlt jede ersichtliche Tatsachengrundlage. Aus der Sicht des Verkehrs bedeutet eine solche Eignung, dass die Taschen feuerfest sind und dass sie über eine so stabile Verarbeitung verfügen, dass sie den durch eine Explosion freigesetzten Kräften standhalten. Diese Eigenschaft besitzen die von Ihnen angebotenen Taschen nicht.“


Zu den Forderungen in der mir vorliegenden Abmahnung:


Mit der mir vorliegenden Abmahnung werden Ansprüche auf Unterlassung und auf Kostenerstattung geltend gemacht. Der Abgemahnte soll


  • eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und
  • Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 100.000,00 Euro erstatten (2.584,09 Euro)

Meine Einschätzung: 


Eine Abmahnung wegen Werbeaussagen sollten Sie ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.


Sofern Sie ein entsprechendes Verfahren außergerichtlich beilegen wollen und hierzu eine Unterlassungserklärung abgeben möchten, müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Sie die streitgegenständlichen Werbeaussagen und inhaltsgleiche Werbeaussagen vor Abgabe der Erklärung überall löschen. Auf diesen Aspekt wird in der mir vorliegenden Abmahnung auch ausdrücklich hingewiesen.


Meine Empfehlungen:


  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne vorherige Beratung keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:


Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.


Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung von der Fahrer Berlin GmbH über die Kanzlei Lubberger Lehment erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

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