Auch eine Abmahnung von der Karamalakoglu & Berberoglu GbR über Rechtsanwalt Majoyeogbe erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Johannes Richard

Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der Karamalakoglu & Berberoglu GbR über Rechtsanwalt Majoyeogbe zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, stehe ich Ihnen für eine Beratung zur Verfügung. 

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung bezieht sich auf ein ebay-Angebot aus dem Sortiment E-Zigaretten. Gerügt wird insoweit das Angebot eines Produktes ohne die erforderlichen Informationen zu den Gefahreneigenschaften. In der Abmahnung wird insoweit ausgeführt:

„Nach Art. 48 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, der sogenannten CLP-Verordnung sind Sie dazu verpflichtet, bei jeglicher Werbung für als gefährlich eingestuft Gemische, die es einem privaten Endverbraucher möglich, ohne vorherige Ansicht des Kennzeichnungsetiketts einen Kaufvertrag abzuschließen, die auf dem Kennzeichnungsetikett angegebenen Gefahreneigenschaften zu nennen.

(…)

Die in Ihrem o.g. Angebot beworbenen (Einweg)-E-Zigaretten enthalten ein Gemisch, das aufgrund des Nikotingehalts von 20 mg/ml als gefährlich eingestuft wird.“

Im Weiteren wird der Vorwurf erhoben, dass es Verbrauchern mit dem Angebot ermöglicht wird, ohne vorherige Ansicht des Kennzeichnungsetiketts einen Kaufvertrag abzuschließen, obwohl in dem Angebot der erforderliche Gefahrenhinweis „Gefahr Giftig bei Verschlucken“ und das entsprechende Piktogramm fehlen.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll:


  • eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und
  • Aufwendungsersatz (Rechtsanwaltskosten) nach einem Gegenstandswert von 20.000,00 Euro (1.295,43 Euro) leisten.

Meine Einschätzung: 


Eine Abmahnung wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen die Vorgaben der CLP-Verordnung sollten Sie unbedingt ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Leisten Sie ohne Prüfung keine Zahlung.
  3. Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.


Meine Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung von der Karamalakoglu & Berberoglu GbR über Rechtsanwalt Majoyeogbe erhalten haben:


  • Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
  • Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.


Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Johannes Richard

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Richard

Beiträge zum Thema