Auch eine Abmahnung von ESCA Nahrungsmittelvertrieb e.K. über die Kanzlei Dramburg erhalten?

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Mir wurde eine Abmahnung von Herrn Florian Gang, ESCA Nahrungsmittelvertrieb e.K., über die Anwaltskanzlei Dramburg zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner Nahrungsmittel im Internet anbiete. Sodann wird unter Verweis auf das Verkäuferprofil des Abgemahnten auf der Verkaufsplattform Amazon auf das direkte Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien hingewiesen.

Im Weiteren werden verschiedene Wettbewerbsverstöße gerügt. Konkret geht es um die folgenden Wettbewerbsverstöße:

  • fehlendes Muster-Widerrufsformular
  • fehlende Link-Funktionalität des Links auf die Online-Streitbeilegung-Plattform (OS-Plattform)
  • fehlende Angabe des Grundpreises bei dem Angebot grundpreispflichtiger Ware
  • fehlende Nährwertkennzeichnung gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.

Abmahnkosten/Rechtsanwaltskosten werden in dem Schreiben nicht angesprochen. Am Ende des Schreibens findet sich jedoch ein Hinweis, dass weitere Ansprüche vorbehalten bleiben.

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen des Vorwurfes der fehlenden Angabe des Grundpreises bei dem Angebot grundpreispflichtiger Ware oder wegen des Vorwurfes der fehlenden Nährwertkennzeichnung gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da die Einhaltung der entsprechenden rechtlichen Vorgaben nach meiner Einschätzung sehr fehleranfällig ist. Dies sollten Sie bei der Entscheidung über die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unbedingt berücksichtigen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Herrn Florian Gang, ESCA Nahrungsmittelvertrieb e.K. über die Anwaltskanzlei Dramburg erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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