Auch eine Abmahnung von Philipp Bezler erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

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Mir wurde eine Abmahnung von Philipp Bezler zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Bei der hier vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine Eigenabmahnung des Abmahners wegen festgestellter wettbewerbsrechtlicher Verstöße.

In dem Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner wie der Abgemahnte im Internet Wasserpflanzen und Wirbellose für Aquarien verkaufe.

Sodann wird darauf hingewiesen, dass der Abgemahnte aufgrund der Art und des Umfangs seiner Tätigkeit als gewerblicher Anbieter einzustufen sei. Gerügt wird insoweit, dass der Abgemahnte sich selbst als Privatverkäufer bezeichne und sich gesetzlichen Anforderungen entziehe, denen gewerbliche Verkäufer unterliegen. Konkret geht es hierbei um:

  • fehlende Informationen zum Widerrufsrecht und zum Muster-Widerrufsformular
  • fehlende Informationen zum Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechtes und
  • die fehlende Einbindung eines Links auf die Online-Streitbeilegung-Plattform (OS-Plattform)

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Kosten erstatten (Kosten für die Beweissicherung und Zustellkosten).

Meine Einschätzung:

Es ist nach meiner Erfahrung eher ungewöhnlich, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den Wettbewerber selbst ohne Anwalt ausgesprochen wird. Gleichwohl sollten Sie eine entsprechende Abmahnung ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

In der mir vorliegenden Abmahnung werden zwar nur sehr geringe Kosten geltend gemacht. Die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist nach meiner Meinung jedoch zu einseitig zugunsten des Abmahners gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Philipp Bezler erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


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