Auch eine Abmahnung von Richard Smet/Rechtsanwälte Sagzöz & Euskirchen erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Mir wurde hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwälte Sagzöz & Euskirchen für Herrn Richard Smet zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

Bei der hier aktuell vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Die Abmahnung ist an einen eBay-Verkäufer gerichtet, der Kfz-Teile anbietet. Unter Verweis auf ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten wird der Vorwurf des unlauteren Verhaltens erhoben. Konkret geht es um einen Beleuchtungsartikel, der nicht im deutschen Straßenverkehr zugelassen ist und kein Prüfzeichen aufweist. Zur Begründung des erhobenen Vorwurfs wird darauf hingewiesen, dass Teile der Fahrzeugbeleuchtung gem. der §§ 22a Abs. 1 Nr. 7 ff. StVZO in einer amtlich genehmigten Bauart auszuführen sind. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass das Veräußern von Fahrzeugteilen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, nach § 22a Abs. 2 StVZO nur dann zulässig ist, wenn diese Fahrzeugteile mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechtsprechung des OLG Hamm verwiesen, nach der es unerheblich sein soll, dass die Beleuchtungsmittel möglicherweise auch für Zwecke außerhalb des Kfz-Bereichs und für nicht-bauartgenehmigungspflichtige Zwecke im Kfz-Bereich einsetzbar sind.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht eine Vertragsstrafenregelung mit einer flexiblen Vertragsstrafe vor, deren Höhe in das Ermessen des Unterlassungsgläubigers gestellt wird und im Streitfalle vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Des Weiteren wird mit der Abmahnung ein Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Die Rechtsanwaltskosten werden auf Grundlage eines Gegenstandswerts von 25.000,00 Euro beziffert, was Kosten in Höhe von 1.044,40 Euro entspricht.

Meine Einschätzung

Angebote über Beleuchtungsmittel, die als Teile der Fahrzeugbeleuchtung in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, sind bereits seit einiger Zeit Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Abmahnverfahren. Für die Entscheidung über die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung muss unbedingt berücksichtigt werden, dass eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zukünftig auch eingehalten werden kann, um die Geltendmachung von Vertragsstrafen zu vermeiden.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Sagzöz & Euskirchen für Herrn Richard Smet erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an oder schicken Sie mir eine E-Mail. Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Beiträge zum Thema