Auch eine Abmahnung von Waldemar Zimmermann über die hsk Rechtsanwälte erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung von Waldemar Zimmermann über die Kanzlei Henkel Stengel Knapp (hsk Rechtsanwälte) zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass der Abmahner einen Onlineshop bei eBay sowie einen Internetauftritt betreibe. Nähere Ausführungen zum Wettbewerbsverhältnis erfolgen allerdings nicht.

Sodann werden verschiedene Wettbewerbsverstöße gerügt. Konkret geht es um folgende Wettbewerbsverstöße:

  • fehlende Datenschutzerklärung
  • Verwendung einer irreführenden Widerrufsbelehrung
  • unzureichende Angaben zu den Versandkosten

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten erstatten.

Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen Vertragsstrafenregelungen mit festen Vertragsstrafen in Höhe von jeweils 5.000,00 Euro vor. 

Die Rechtsanwaltskosten werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 10.000,00 Euro beziffert (887,03 Euro).

Meine Einschätzung: 

Die hier vorliegende Abmahnung wirft unter verschiedenen Aspekten Fragen auf. Insbesondere ist unklar, ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Abmahner und dem Abgemahnten vorliegt.

Auch die gerügten Wettbewerbsverstöße sind unklar.

Soweit mit dem Abmahnschreiben fehlende datenschutzrechtliche Informationen als Wettbewerbsverstoß gerügt werden, ist die diesbezügliche Rechtslage bislang umstritten, da verschiedene Gerichte hierzu unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Waldemar Zimmermann über die Kanzlei Henkel Stengel Knapp (hsk Rechtsanwälte) erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Richard

Beiträge zum Thema