Auch eine Berechtigungsanfrage der The House of Art GmbH („THoA“) erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Berechtigungsanfrage der The House of Art GmbH („THoA“) zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, dann berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Berechtigungsanfrage:

In dem mir vorliegenden Schreiben stellt sich das Unternehmen zunächst als ein Unternehmen der GILDE-Gruppe vor. Anschließend wird darauf verwiesen, dass die GILDE-Gruppe seit vielen Jahren Geschenkartikel und Wohnaccessoires aller Art herstellt. Eine Vielzahl dieser Produkte werde im eigenen Hause von angestellten oder externen Designern gestaltet und entwickelt. Für derartige Artikel habe man die ausschließlichen Nutzungsrechte inne. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechte an der Wortmarke „Meerzeit“ (Registernummer: 302020247239) verwiesen.

Im Weiteren wird ausgeführt, dass bei einer Markt-Recherche festgestellt worden sei, dass der angeschriebene Online-Händler ein Produkt anbietet, welches die geschützte Wortmarke „Meerzeit“ nutze bzw. wiedergebe. Durch diese Handlungen würden die Rechte an der Wortmarke verletzt.

Zu den Forderungen in der mir vorliegenden Berechtigungsanfrage:

Der angeschriebene Online-Händler wird zunächst unter Fristsetzung dazu aufgefordert, die Berechtigung der Nutzung darzulegen. Für den Fall, dass er zu der Auffassung gelange, die Berechtigung der Nutzung liege nicht vor, soll er innerhalb der gesetzten Frist eine geeignete strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben Unterlassungsverpflichtungen und einer Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe i.H.v. 5.001,00 Euro Verpflichtungen zum Schadenersatz, zur Auskunfterteilung, zur Rechnungslegung, zum Rückruf von Erzeugnissen und zur Vernichtung von Erzeugnissen vor.

Meine Einschätzung: 

Soweit in der mir vorliegenden Berechtigungsanfrage die Rechtsauffassung vertreten wird, durch die angesprochenen Handlungen würden die Rechte an der Marke „Meerzeit“ verletzt werden, werfen die entsprechenden Ausführungen zumindest in dem mir konkret vorliegenden Fall verschiedene Fragen auf.

Der mir vorliegenden Berechtigungsanfrage ist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, die nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der The House of Art GmbH gefasst ist.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene wie Sie zu markenrechtlichen Berechtigungsanfragen / Abmahnungen und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Berechtigungsanfrage erhalten?

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Berechtigungsanfrage? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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