Auch eine Klage der der rs reisen & schlafen GmbH erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Über die Abmahntätigkeit der rs reisen & schlafen GmbH hatte ich hier bereits berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnung-der-rs-reisen-schlafen-gmbh-ueber-rechtsanwalt-joachim-a-pollack_143274.html

Aufgrund von Informationen über den Umfang der Abmahntätigkeit haben sich viele der Abgemahnten entschieden, keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

Nachdem es in den hier betreuten Verfahren einige Zeit ruhig war, wurde nunmehr in einem der Verfahren eine Klage eingereicht. Wenn Sie auch eine Klage erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.

Zu der mir vorliegenden Klage:

Mit der mir vorliegenden Klage werden die Ansprüche auf Unterlassung und Zahlung weiterverfolgt. Der Unterlassungsanspruch bezieht sich auf den Vorwurf der fehlenden Einbindung des anklickbaren Links zur OS-Plattform. Der Zahlungsanspruch bezieht sich auf die geltend gemachten Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten). 

Meine Einschätzung: 

Nach meiner Auffassung bestehen nach wie vor Anhaltspunkte dafür, dass das Vorgehen der rs reisen & schlafen GmbH rechtsmissbräuchlichen Charakter haben könnte.

Bei einigen der mir vorliegenden Verfahren stellt sich im Übrigen auch die Frage, ob die mit den Abmahnungen erhobenen Vorwürfe inhaltlich überhaupt berechtigt sind.

Meine Empfehlungen:

  1. Mit einer Klage werden üblicherweise kurze Fristen in Gang gesetzt, sodass Sie schnell reagieren sollten.
  2. Lassen Sie sich in jedem Fall fachkundig beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und gegebenenfalls auch in anschließenden gerichtlichen Verfahren. Daher verfüge ich über Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Klage erhalten?

Wenn Sie auch eine Klage der rs reisen & schlafen GmbH erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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