Auf Bürgersteig angefahren: 10.322,18 Euro

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Mit außergerichtlichem Vergleich vom 24.03.2023 hat sich eine Kfz-Haftpflichtversicherung einer Autofahrerin verpflichtet, an meine Mandantin zur endgültigen Abfindung einen Betrag in Höhe von 10.322,18 Euro zu zahlen.

Die 1977 geborene Hausfrau ging zusammen mit ihrem Ehemann auf dem Bürgersteig spazieren. Aus der Gegenrichtung kam den Eheleuten das Fahrzeug der Unfallgegnerin entgegen. Dieser fuhr plötzlich mit unverminderter Geschwindigkeit von der Fahrbahn auf den gegenüberliegenden  Bürgersteig und erfasste beide Eheleute. Die Mandantin wurde am linken Oberschenkel vom PKW getroffen, konnte sich jedoch mit einem Sprung seitlich in die Büsche retten. Ihr Ehemann wurde jedoch von dem PKW komplett überrollt und erheblichst verletzt.

Durch die Kollision erlitt die Mandantin Schürfwunden und Hämatome am linken Bein, an der Schienbeinvorderkante sowie am Fuß. Sie litt unter starken Schmerzen bei Bewegung im Kniegelenk. Hinzu kamen Schmerzen im Brustkorb. Sie litt in der Folgezeit unter Schlafstörungen und Angstzuständen und wurde vom Arzt über Wochen unter der Diagnose "Instabilität linkes Kniegelenk, Knieprellung links" arbeitsunfähig geschrieben. Wegen Schlafstörungen, Ängsten und Verunsicherungen musste sie sich zeitweise in psychiatrischer Behandlung begeben.

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hat auch meine außergerichtlichen Gebühren mit einer 2,0-Geschäftsgebühr und einer 1,5-Vergleichsgebühr gezahlt.

Christian Koch, Fachanwalt für Verkehrsrecht & Medizinrecht


Foto(s): adobe Stock fotos


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