Aufhebungsvertrag: Die Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Viele Arbeitnehmer fragen sich, was für sie besser ist: Den Aufhebungsvertrag zu unterscheiben oder beim Arbeitgeber zu bleiben und die Kündigung zu riskieren – und dann seine Rechte auf dem Klageweg durchzusetzen? Was sind die Vorteile, was die Nachteile eines Aufhebungsvertrages aus Arbeitnehmersicht? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Was sind die Vorteile?

Für manche Arbeitnehmer kann es besser sein, schnell aus dem Arbeitsverhältnis heraus zu kommen. Für manche ist es gut, genau zu wissen, wieviel Abfindung man bekommt; manche wollen nicht den Abfindungsvergleich vor Gericht abwarten. Manch einer scheut den Streit vor Gericht.

Was sind die Nachteile?

In der Regel ist die Abfindung in Aufhebungsverträgen (deutlich) geringer, als im Fall eines gerichtlichen Abfindungsvergleichs. Für Arbeitnehmer, die keinen neuen Job in Aussicht haben, ist es meist ungünstig, früh aus dem Job auszuscheiden; für sie ist es regelmäßig besser, zu klagen und damit Zeit zu gewinnen. Und es droht eine Sperrzeit für den Bezug des Arbeitslosengeldes; der Arbeitnehmer bekommt dann regelmäßig für die Dauer von 12 Wochen oder mehr kein Arbeitslosengeld.

Warum droht eine Sperrzeit im Fall eines Aufhebungsvertrages?

Eine Sperrzeit droht, wenn der Arbeitnehmer mit seiner Zustimmung zum Aufhebungsvertrag an seiner Arbeitslosigkeit mitwirkt. Es muss zwar nicht sein, dass der Arbeitnehmer nach einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit bekommt. Das ist regional unterschiedlich, und hängt mitunter vom Sachbearbeiter bei der Bundesagentur ab. Aber: Bei einem Aufhebungsvertrag kann es immer sein, dass eine Sperrzeit verhängt wird – eine Gefahr, die es bei einem gerichtlich protokollierten Abfindungsvergleich nicht gibt!

Mehr mögliche Nachteile für den Arbeitnehmer:

Legt der Aufhebungsvertrag das Ende des Arbeitsverhältnisses auf einen Zeitpunkt, der vor dem Ende der Kündigungsfrist liegt, drohen darüber hinaus weitere finanzielle Nachteile für den Arbeitnehmer.

Und: Meist bekommt der Arbeitnehmer nach einem Aufhebungsvertrag auch noch ein durchwachsenes Arbeitszeugnis, das ihm bei einer späteren Bewerbung nicht wirklich weiter hilft. Arbeitszeugnisse hingegen, auf die man sich vor Gericht einigt, sind fast immer deutlich besser.

Oft fallen Nebenansprüche, wie Urlaubsabgeltung, Prämien, und andere, bei Aufhebungsverträgen unter den Tisch.

Fast immer überwiegen die Nachteile. Daher empfehle ich Arbeitnehmern, vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages immer den Rat eines Anwalt oder Fachanwalts für Arbeitsrecht einzuholen! Ich rate Arbeitnehmern regelmäßig, einen nachteilhaften Aufhebungsvertrag abzulehnen und entweder ein besseres Ergebnis mit Hilfe eines Anwalts oder Fachanwalts für Arbeitsrecht zu verhandeln oder die Kündigung abzuwarten und sich dagegen mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 22 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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