Aufhebungsvertrag – was, wenn der Chef mit Kündigung droht? (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin. 


In Verhandlungen um einen Aufhebungsvertrag wird der Arbeitnehmer oft unter extremen Druck gesetzt. Vorgesetzte drohen nicht selten mit der Kündigung, sollte der Arbeitnehmer seine Unterschrift verweigern. Der Arbeitnehmer werde dann leer ausgehen, so die Behauptung, wohingegen der Aufhebungsvertrag ihm eine attraktive Abfindung garantiere. Wie das rechtlich einzuordnen ist und was Arbeitnehmern in solchen Fällen zu raten ist, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Um eine strafrechtlich relevante Erpressung handelt es sich bei dieser Art von Verhandlungsführung in aller Regel nicht. Allerdings kann es vorkommen, dass die Verhaltensweise des Arbeitgebers zu einer psychischen Belastung beim Arbeitnehmer führt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann jener damit unter Umständen eine Verletzung des Gebots fairen Verfahrens begangen haben. Vereinfacht gesagt kann das die Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags zur Folge haben. Der Arbeitnehmer hätte in dem Fall regelmäßig einen Anspruch auf Schadensersatz; das Arbeitsverhältnis wäre fortzusetzen.


Fachanwaltstipp für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Lassen Sie sich für die Zustimmung zum Aufhebungsvertrag eine Bedenkzeit von einigen Tagen geben, um das Angebot Ihres Arbeitgebers anwaltlich prüfen zu lassen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass ein Anwalt einen einmal unterschriebenen Aufhebungsvertrag erfolgreich rückgängig machen kann, auch wenn Sie sich vom Arbeitgeber erheblich unter Druck gesetzt gefühlt haben. Klagen, die dies zum Ziel haben, haben regelmäßig ein hohes Klagerisiko.


Mit einer Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag verringern Sie so gut wie immer Ihre Abfindungschancen. Mehr noch: Sie verbauen sich damit meist auch einige Ihrer Ansprüche, die Sie mit Hilfe eines Anwalts im Verhandlungsweg oder vor Gericht bei einer Kündigungsschutzklage durchsetzen könnten. Bedenken Sie: Die höchsten Abfindungen erreichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmäßig anlässlich einer Kündigungsschutzklage.


Gehen Sie nach Vorlage eines Aufhebungsvertrages umgehend zu einem auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Meist wird der Experte oder die Expertin von der Unterschrift abraten – und in gerichtlichen oder außergerichtlichen Verhandlungen deutlich bessere Ergebnisse erreichen können. Zur Unterschrift kann ich nur in selten Ausnahmefällen raten, beispielsweise bei einer erheblichen strafrechtlichen Relevanz. Doch auch und gerade dann ist eine vorherige anwaltliche Beratung unbedingt ratsam.


Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht man Ihnen mit einer Kündigung? Fordert der Arbeitgeber Ihre Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag?


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Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 


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