Aufhebungsvertrag – wie man die höchstmögliche Abfindung erreicht

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

„Ein besseres Abfindungsangebot werden Sie nicht bekommen.“ Das hören Arbeitnehmer häufig, wenn ihnen der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt. Was kann man Arbeitnehmern in dieser Lage raten? Was können sie tun, um ein höheres Abfindungsangebot zu bekommen? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Wer dem Aufhebungsvertrag des Arbeitgebers gleich zustimmt, muss sich nicht nur mit der dortigen Abfindungssumme zufrieden geben. Er riskiert zudem eine Sperrzeit auf den Bezug seines Arbeitslosengeldes, meist für die Dauer von drei Monaten, manchmal mehr. 

In ungünstigen Fällen findet eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld statt. 

Am Ende schmilzt die ohnehin meist nicht gerade hohe Abfindung mitunter auf einen bescheidenen Betrag zusammen.

Statt das erstbeste Angebot des Arbeitnehmers anzunehmen, rate ich dazu, mit dem nicht unterschriebenen (!) Aufhebungsvertrag umgehend zu einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht zu gehen und ihm die Verhandlung um eine höhere Abfindung zu überlassen.

Warum sollte man sich anwaltlich vertreten lassen?

Ein auf Abfindungsverhandlungen spezialisierter Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt die Tricks und Kniffe der Arbeitgeber, mit denen sie die Kosten eines Aufhebungsvertrages möglichst gering halten wollen. Das erste Abfindungsangebot des Arbeitgebers ist dementsprechend fast immer ein Minimalbetrag.

Aus Erfahrung weiß ich: Oft reicht schon ein Anruf beim Arbeitgeber, und er erhöht sein Abfindungsangebot mitunter deutlich. Allerdings muss dieser Anruf, müssen solche Verhandlungen von einem erfahrenen Experten geführt werden: Dem Arbeitnehmer fehlt regelmäßig die Verhandlungserfahrung, die ein Experte hier mit einbringt.

Welche Vorteile bringt die anwaltliche Vertretung hier? 

Regelmäßig: Eine meist deutlich höhere Abfindung, eine Vermeidung der Sperrzeit, also das volle Arbeitslosengeld, keine Anrechnung der Abfindung, ein gutes oder sehr gutes Arbeitszeugnis, und eine bessere Berücksichtigung der Nebenansprüche.

Haben Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten, oder eine Kündigung? Droht man Ihnen mit einem Aufhebungsvertrag oder mit der Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


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