Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf

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Damit der Erwerb eines neuen „Alten“ nicht zum finanziellen Totalschaden wird, möchten wir einige Tipps geben:

1. Auswahl des Verkäufers

Ob vor Ort oder im Internet, ob beim Vertragshändler, dem gewerblichen Verkäufer im Hinterhof oder von Privat, überall locken (vermeintliche) Schnäppchen, die allesamt „Top gepflegt“ dargeboten werden. Hier ist zunächst wichtig, dass für den privaten Anbieter das Motto „gekauft wie gesehen“ gelten kann. Da kann es schnell mit der Freude am Fahren vorbei sein. Anders der gewerbliche Verkäufer. Dieser kann zwar die Gewährleistung beim „Gebrauchten“ auf ein Jahr verkürzen, aber nicht, wie der Privatmann, ausschließen. Ein Vorteil, der bares Geld wert sein kann. Händler bieten auch oftmals Gebrauchtwagengarantien an. Dies kann sinnvoll sein, da die gesetzliche Gewährleistung eben keine Garantie ist.

2. Prüfe wer sich ewig bindend, ob er nicht den Rost schon findet

Kaufen Sie niemals blind. Insbesondere wenn das Fahrzeug von Privat angeboten wird und/oder über das Internet gefunden wurde. Prüfen Sie vor dem Kauf unbedingt die Fahrzeugdaten, den Inhalt des Kaufvertrag (Vorschäden, KM, Vorbesitzer etc.), die HU/AU Plakette/Prüfbericht, das Serviceheft und den Allgemeinzustand des Fahrzeuges und fragen Sie nach, wenn Infos fehlen. Gibt es schon hier Ungereimtheiten: Finger weg!

3. Probefahrt

Machen Sie immer eine Probefahrt! Am besten gleich zum TÜV oder der DEKRA, wo ein Fachmann den Wagen begutachtet und regelmäßig zu einem günstigen Preis ein Gebrauchtwagenzertifikat erstellen kann. Lehnt der Verkäufer dies ab, dann weiß er warum, daher: Finger weg!

4. Nicht verzagen, Rechtsanwalt fragen

Sollte der neue „Alte“ dennoch mangelhaft sein, können wir nur anraten, dies sofort nachweisbar (Fax, Einschreiben) bei Verkäufer schriftlich anzuzeigen und umgehend einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um sich umfangreich bzgl. der Möglichkeiten und der rechtlichen Situation beraten zu lassen, um hier nicht durch eigene Unkenntnis die vorhandenen Rechte zu verlieren.


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