August 2021: Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH durch CBH Rechtsanwälte?

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Gegenstand der Abmahnung

Die Fast Fashion Brands GmbH mahnt seit mehreren Jahren Rechtsverletzungen ihrer Marken ab, unter anderem der eingetragenen Marke "MO" (Deutsche Marke unter Reg.-Nr. 399 39 194, Internationale Marke unter Reg.-Nr. 994643).  

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Die FAST Fashion Brands GmbH ist tätig im Bereich Bekleidung, Accessoires und Schuhe und ist Inhaberin auch anderer Marken, nämlich (Tippfehler vorbehalten):

der deutschen Marken HOMEBASE, myMO, USHA, MO, Isha, risa, talence, nolie, Fumo, Felipa, blonda, Jika, Jalene, Bedford, Tweek, Gaya, takelage, Eissegler, Koosh, parkster, Sookie, Sloan, threezy, beach budz, tuffskull, YUKA, Mioki, Colina, rovic, minya, shatter, exide, keyti, revend, Reiswood, boline, chabby, jopida, speedlight, nelice, wrest, flyweight, caissa, tassia, Taddy, OSHA, ESHA, keepsudry, keepsuwarm, stormcloud, Festland, acalmar, aleva, altiplano, baradello, basuto, batutta, caneva, carato, caspio, caversham, corbridge, dedica, duilio, dulcey, elmwood, fernell, grimone, hoona, idem, incus, kilata, maluba, nascita, paino, palpito, Schietbüddel, urban rain, urban storm, tuffsports, tuffboy, tuffstorm, tuffman, tuffgirl, tuffrain, tuffice, qisha, URBAN Laundry (Wort-/Bildmarke), boundry, bridgeport, USHA, MO, myMO, SCABBO, SAPELLO, LIBBI, CASNAGIE, TYLIN, CLIMA IGLU SIVENE, LUREA, TOORE, VERNOLE, MALEGNANO, ALBISOLE, HYPATE, OCY, UCY, MIMO, UDIPI, CARNEA, MERRO, BINJI, IKITA, TEYLON, NINDIE, TUXE, KRZY, INACHUS, WATLEY, BIANY, ASKULLY, SASHIMA, MAHISHA, Izia und risa,

möglicherweise auch der deutschen Marken BOCOCA, COMENSE, IPARO und HOBUS (Widerspruchsverfahren anhängig, Stand: 24.08.2021) und

der Unionsmarken myMO, HOMEBASE und USHA sowie 

der internationalen Marken Izia,  talence, Felipa, Icebound, tuffskull, nolie, keepsuwarm, keepsudry, duilio, blonda, aleva, baradello, risa, takelage, YUKA, Jalene, Taddy, Colina und MO.

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Die Fast Fashion Brands GmbH wirft den abgemahnten Händlern in der Regel vor, in Onlineshops oder Internethandelsplattformen wie Amazon Bekleidung, Taschen oder ähnliche Produkte anzubieten und dafür eines der oben genannten Kennzeichen in Überschriften oder Beschreibungen von Artikeln markenmäßig zu benutzen, ohne dafür ihre Erlaubnis zu besitzen.

2. Was fordert die Fast Fashion Brands GmbH?

Der abgemahnte Händler wird aufgefordert, die jeweils streitgegenständlichen Angebote mit dem jeweiligen Markenzeichen zu beenden und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Für den Fall der Zuwiderhandlung soll eine Vertragsstrafe versprochen werden.

Die Rechtsanwaltskosten werden zu bestimmten Gegenstandswerten berechnet. Bei einem Gegenstandswert von 150.000 EUR und einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr nebst Auslagen fallen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.538,10 EUR (berechnet ohne USt.) an. Im Regelfall kommt dazu noch die Erstattung von Gebühren für durchgeführte Testkäufe.

3. Wie reagieren Sie am besten?

In jedem Fall sollten Sie die Abmahnung nicht ignorieren, sondern umgehend handeln. Dabei sollten Sie jedoch nicht reflexartig die Ihnen vorgelegte Unterlassungserklärung unterschreiben, um Kosten (eines eigenen Rechtsanwalts) zu sparen. CBH Rechtsanwälte prüfen Ihre Angebote weiterhin und fordern unverzüglich Vertragsstrafen, sobald man einen Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung zu erkennen glaubt. Dabei ist zu beachten, dass Sie u. U. auf Internethandelsplattformen wie Amazon oder eBay für ein Verhalten des Plattformbetreibers auf Zahlung einer Vertragsstrafe haften können.

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf! Ja, auch ich koste Geld, da ich nicht ohne Honorar tätig werden kann; dieses Honorar erspart Ihnen jedoch in der Regel hohe finanzielle Folgenschäden. Meine Kanzlei ist über ein Jahrzehnt im Bereich Markenrecht / Gewerblicher Rechtsschutz tätig. Sie können mich per E-Mail, per Fax oder per Post erreichen. Meine Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite. Darüber hinaus rate ich Ihnen Folgendes:

  • Nehmen Sie persönlich keinen Kontakt mit der Gegenseite auf, ohne anwaltlich beraten zu sein.
  • Geben Sie noch keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab, insbesondere keine Unterlassungserklärung.
  • Erteilen Sie noch keine Auskünfte und überweisen Sie noch kein Geld an den Gegner, bis Sie über die Tragweite Ihrer Handlungen aufgeklärt wurden.

4. Warum DAMM LEGAL?

Rechsanwalt Dr. Ole Damm ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Das Markenrecht ist ein wichtiger Teil hiervon. Ich habe über ein Jahrzehnt anwaltliche Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und ich haben schon einige Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Dabei ist ein Fachanwalt keineswegs teurer als ein lokaler Allgemeinanwalt. Er hat in der Regel allerdings aufgrund seiner Spezialisierung eine deutlich höhere Erfahrung im Umgang mit Rechtsfällen aus seinem Bereich.

Ich unterstütze Sie auch gerne bei der Anmeldung von Marken oder bei der Verteidigung einer bestehenden Marke. Auf Wunsch prüfe ich auch Ihren Onlineshop oder Verkaufsauftritt auf einer Internetplattform auf (weitere) Verstöße und helfe Ihnen, sich vor zukünftigen Abmahnungen zu schützen. Auf meiner Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die regelmäßig um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


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