BaFin: Banken passen BGH-Gebührenurteil nicht immer zufriedenstellend an

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Bereits im Frühsommer 2021 berichtete Rechtsanwalt Fürstenow von FÜRSTENOW Anwaltskkanzlei über die erfreuliche BGH-Entscheidung für Bankkunden bezüglich der Zurückforderung unrechtmäßig abgerechneter Kontoführungsgebühren von Banken (https://www.kanzlei-fuerstenow.de/banken-agb/).

Das Urteil des BGH besagte, dass bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmungen der Bankkundinnen und Bankkunden eingeholt werden muss und hat die bisherige Praxis, das Stillschweigen als Zustimmung anzusehen, für unwirksam erklärt. Die Banken sind nun dazu verpflichtet, die Zustimmung zu Änderungen bei Kontoführungsgebühren bspw. nachträglich einzuholen – und in besonderen Fällen ohne explizite Zustimmung erhobene Gebühren zu erstatten.

Allerdings hat die Bankenaufsicht BaFin nun nach ein paar Monaten seit der Verkündung des Urteils festgestellt, dass viele Banken bei der Umsetzung des Urteils nicht ganz fair und transparent handeln. Bereits über 1.000 Beschwerden hat die BaFin von Bankkunden verschiedener Bankinstitute erreicht. Die BaFin hatte die Banken neulich dazu ermahnt, die Gebührenanpassungen vorzunehmen und dabei fair mit den Kundinnen und Kunden umzugehen.

Viele Banken begründen ihre Zurückhaltung für die Umsetzung des Urteils mit dem Argument, dass sie sich noch in der Prüfung des BGH-Urteils befinden.

Vorgehen der Banken nach dem Urteil: unverständlich formulierte Briefe erreichen Kunden

Kunden werden zum Teil mit unklar formulierten Briefen angeschrieben, die den Eindruck erwecken, es fänden keine Änderungen statt, wenn sie den Gebührenerhöhungen aus der Vergangenheit zustimmen. Ein Brief der Hypovereinsbank bspw. besagte, dass die aktive Nutzung des Kontos die Zustimmung zu den Gebühren begründe.

Einigen Kunden wurde statt des konkret berechneten Erstattungsbeitrages eine Pauschale angeboten, wenn sie auf ihre Ansprüche verzichten würden. Anderen Kunden hingegen wurde eine höhere Erstattung angeboten, wenn sie gleichzeitig zukünftigen Gebühren vorab zustimmen. Ebenso gab es Fälle, in denen Banken den Kunden die Senkung von künftigen Gebühren bei Verzicht auf die Erstattung und der Zustimmung neuen Gebühren anbieten.

In Extremfällen werden Kunden mit der Kündigung des Kontos bedroht, wenn diese nicht auf ihre Ansprüche verzichten möchten.

Was können Bankkunden in solchen Fällen tun?

In dem Fall, dass die Banken den Kunden anbieten, auf die Erstattung zu verzichten, um später künftige Gebühren zu senken, sollten Kunden nicht ohne genaue Prüfung auf solch ein Angebot eingehen, da es sich bei der Erstattung um eine höhere Summe als ein Verzicht handeln könnte, rät Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow. Ebenfalls hält RA Fürstenow die Aussage, die Zustimmung werde durch die aktive Nutzung des Kontos begründet, nicht korrekt. Denn das Konto werde zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen und Preisen benutzt. Sofern der Kunde nicht zu der Gebührenänderung zustimmt, gilt die ursprüngliche Vereinbarung.

Insbesondere haben die Banken nach der Rechtsauffassung von RA Fürstenow kein Recht, Konten aufgrund einer fehlenden Zustimmung zu kündigen.

Schlusswort

Weiterhin gibt es Lücken bei der Umsetzung des BGH-Urteils vonseiten der Banken. Wenn auch Sie mit solchen Briefen konfrontiert werden, können Sie sich von RA Fürstenow beraten lassen.

Der Rechtsrat wurde von der Mitarbeiterin der FÜRSTENOW Anwaltskanzlei, Frau Dastan, erstellt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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