BaFin schließt Greensill Bank AG – Einlagen in Gefahr?

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Schlechte Nachrichten für Kunden der Greensill Bank AG. Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat am 3. März 2021 ein Moratorium über  die Greensill Bank AG angeordnet. Wegen drohender Überschuldung der Bank hat sie ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Zahlungen dürfen nur noch entgegengenommen werden, wenn sie zur Tilgung von Schulden gegenüber der Bank dienen. Für den Kundenverkehr ist die Bank geschlossen, d.h. die Kunden der Bank kommen derzeit nicht mehr an ihr Geld.

Die Greensill Bank AG mit Sitz in Bremen ist aus der Nordfinanz Bank hervorgegangen und ist eine Tochter des britisch-australischen Finanzkonglomerats Greensill Capital. Die wirtschaftlichen Probleme des Mutterkonzerns schlagen nun offenbar auch auf die deutsche Tochter durch, die u.a. Refinanzierer für die Greensill-Gruppe ist und kurzfristige Lösungen zur Finanzierung von Lieferketten anbietet.

Zuletzt spielte die Bank aber auch für Sparer eine größere Rolle, da sie in Zeiten niedriger Zinsen mit vergleichsweise attraktiven Zinsangeboten lockte. Das zahle sich offenbar aus: Nach Angaben der BaFin belief sich die Bilanzsumme der Bremer Greensill Bank zum 31.12.2020 auf rund 4,5 Milliarden Euro.

Nun kommt allerdings der Schock für die Kunden. Die Bafin äußert Zweifel an der Bilanz der Greensill Bank. Wie die Finanzdienstleistungsaufsicht mitteilt, hat sie in einer forensischen Sonderprüfung festgestellt, „dass die Greensill Bank nicht in der Lage ist, den Nachweis über die Existenz von bilanzierten Forderungen zu erbringen, die sie von der GFG Alliance Group angekauft hat.“ Sie habe daher umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität beschlossen und einen Sonderbeauftragten bei der Bank eingesetzt.

Nicht nur bei Rechtsanwalt Benjamin Hasan werden Erinnerungen an Wirecard und andere Finanzskandale wach. „Es ist zu befürchten, dass es Luftbuchungen in den Bilanzen gibt und bestimmte Werte bzw. Forderungen nicht existieren“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Frankfurt a.M. In den Zusammenhang passt es, dass die BaFin die Greensill Bank nicht nur geschlossen, sondern auch Strafanzeige gestellt hat. „Für die Kunden der Bank ist das sehr beunruhigend. Sie sollten frühzeitig alle rechtlichen Maßnahmen treffen, um ihr Geld zu schützen“, so Rechtsanwalt Hasan.

Positiv für die Kunden ist, dass die Greensill Bank der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) angehört. Das bedeutet, dass die Einlagen jedes Kunden bis zu einer Höhe von 100.000 Euro geschützt sind. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung liegen vor, wenn die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat. Zudem kommen auch Zahlungen aus dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) in Betracht, die über die gesetzliche Grenze von 100.000 Euro hinausgehen.

Bisher hat die BaFin die Entschädigungsvoraussetzungen noch nicht festgestellt. Kommt sie zu der Überzeugung, dass die Greensill Bank überschuldet oder zahlungsunfähig ist, wäre der Insolvenzantrag die Folge. Wenig später könnte der Entschädigungsfall festgestellt werden.

Foto(s): banklaw.de


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