Balkonkraftwerke im Mietrecht

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Fachgeschäfte und Discounter bieten steckerfertige Photovoltaikanlagen – sogenannte Balkonkraftwerke – an. Eine solche Anlage kann auf en Balkon, an dem Balkon, auf einer Terrasse, auf einer Grünfläche oder auf einem Dach installiert werden. Sie produziert Strom und kann zur teilweisen Eigenversorgung des Aufstellers genutzt.

Viele Kommunen in Deutschland bieten für Mieter Förderungen für den Erwerb eines Balkonkraftwerks an.

Während der Erwerb des Balkonkraftwerks lediglich von der wirtschaftlichen Möglichkeit den Kaufpreis aufbringen zu können abhängig ist, ist die Installation und der Betrieb der Anlage von vielen weiteren Voraussetzungen abhängig.


Mieter braucht Genehmigung des Vermieters

Die Installation eines Balkonkraftwerks stellt eine bauliche Veränderung der Mietsache dar, die der Mieter nicht ohne vorherige Genehmigung des Vermieters durchführen darf.

Die Genehmigung des Vermieters führt zu einer Änderung des Mietvertrags und muss gut vorbereitet sein.


Vermieter ist nicht zur Genehmigungserteilung verpflichtet

Nach der hier vertretenen und auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Bezug nehmende Auffassung ist der Vermieter nach der derzeitigen Rechtslage des BGB-Mietrechts nicht verpflichtet, eine Genehmigung zu erteilen, da die Installation des Balkonkraftwerks eine Modernisierungsmaßnahme (§ 555b Nr.2 BGB) darstellt, die der Vermieter nicht Genehmigung muss. Die Entscheidung des Vermieters darf nicht willkürlich sein.

Anderer Ansicht sind zum Beispiel das Amtsgericht Stuttgart und Stimmen in der Literatur.


Prüfungspunkte für den Vermieter

Unabhängig davon, welcher Ansicht man folgt, hat der Vermieter eine Vielzahl von Punkten zu berücksichtigen, die in seine Entscheidung einfließen müssen.


Insbesondere sollte der Vermieter folgende Punkte beachten:


●  Stehen in absehbarer Zeit eigene bauliche Maßnahmen an den in Frage kommenden Flächen an

●  Müssen die in Frage kommenden Flächen von Mängeln befreit werden

●  Beabsichtigte (bauliche) Maßnahme (genauer Standort, Befestigung; Verbindung zum Netz usw.)

     Ist die beabsichtigte Fläche geeignet; statische Lastenberechnung; Berücksichtigung von

     Wind- und Schneelasten – Prüfung durch einen Fachmann

●  Keine Verschattung von Balkonen und Terrassen des Gebäudes

●  Keine Blendwirkung auf Nachbargrundstücke

●  Keine Behinderung oder Vereitelung des zweiten Rettungsweges / Erklärung der örtlichen Feuerwehr

●  Umfang der Maßnahme (genaue Beschreibung betreffend die Mietsache)

●  Dauer der beabsichtigten baulichen Maßnahme

●  Sind öffentlich-rechtliche Genehmigungen erforderlich (Denkmalschutz, Milieuschutz); 

     liegen diese vor?

●  Prüfung des Stromkreises, der Sicherungen, Herstellung einer normenkonformen Steckdose

    durch einen Fachmann

●  Versicherung(en)

      ●  Eigentümerhaftpflicht   ● Gebäudeversicherung   ● Haftpflichtversicherung des Mieters

●  (Gesonderte) Betriebskosten, die aufgrund der baulichen Maßnahme entstehen

●  Nachweis Wartungsvertrag für das Balkonkraftwerk

●  Angemessene (zusätzliche) Sicherheit (betreffend Rückbau) / besondere Kaution

●  Haftungsfreistellung gegenüber Dritten (Verkehrssicherungspflicht)

●  Rückbauverpflichtung (Zeitpunkt; ggf. Umfang)

●  Abschluss eines Erlaubnisvertrages für die Verwendung; Beteiligung aller Mieter und Vermieter


Neues Buch zum Thema - umfassende Informationen

Umfassende Informationen zu Balkonkraftwerken und deren Umgang im Mietrecht erhalten sie aus meiner soeben veröffentlichen Broschüre (ISBN - 978-3-946794-06-6) zu dem Thema und auf der hierfür eingerichteten Internetseite „Eigentümerwissen“.


Eine persönliche Beratung des Vermieters ist unumgänglich, wenn der Mieter Änderungen an der Mietache vornhemen will.



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