Bank muss vom Kontoinhaber nicht veranlasste Buchungen wieder gutschreiben

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Immer wieder stellen Bankkunden fest, dass sich auf ihren Abrechnungen Buchungen finden, die sie nicht veranlasst haben. Meist handelt es sich hierbei um kleinere Beträge, die in kurzem Zeitabstand gebucht wurden, sich jedoch in ihrer Gesamtheit zu einem großen Betrag addieren.

In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass sich Cyberkriminelle Zugang zu dem Konto verschaffen konnten. Der Kontoinhaber sollte daher überlegen, ob er in den Tagen davor nicht vielleicht eine sog. Phishing-Mail erhalten hat, in der er aufgefordert wurde, einen Link anzuklicken und dieser Aufforderung auch nachgekommen ist.

Häufig erwecken solche Fake-Mails den Eindruck, von der Telekom, von Amazon oder der  DHL zu stammen.

So lautete beispielsweise eine angeblich von der Telekom stammende Mail:

„Sehr geehrte Kunden,

ab dem 18.Dezember 2021 werden wir alle Konten deaktivieren, die ihre T-CERT-Dienste noch aktualisieren müssen. Bitte fahren Sie unten fort, um dieser Aktualisierung zuzustimmen. Andernfalls wird Ihre E-MailAdresse möglichweise dauerhaft gelöscht:

E-Mail-Adresse bestätigen“ 

Angeblich von Amazon stammende Mails lauteten wie folgt:

„Dringend

Aufgrund unserer neuen Sicherheit auf Amazon ist es unsere Pflicht, die Sicherheit unserer Mitglieder zu schützen … Wir empfehlen Ihnen, Ihre Informationen jetzt zu aktualisieren, um Unsicherheiten zu vermeiden, klicken Sie auf: Ich reaktiviere mein Konto.“

oder     „Wir haben bemerkt, dass ihr Amazon-Konto Probleme hat. Wir haben bemerkt, dass eine ungewöhnliche Transaktion auf Ihrem Konto getätigt wurde. Es ist zwingend notwendig, dass …Bitte aktualisieren Sie Ihre Daten erneut. Klicken Sie auf: Ich bestätige die Aktualisierung“

Angeblich von der DHL stammende Mails erwecken den Eindruck, es sei eine Sendung unterwegs und fordern auf, den Link Sendung verfolgen anzuklicken.

Das Betätigen dieser Links eröffnet dem Absender der Mail Zugang zu den auf dem Computer gespeicherten sensiblen Daten, wodurch er in die Lage versetzt wird, Zahlungen auszulösen.

Da dem Kontoinhaber bei dieser Konstellation kein grobfahrlässiger Umgang mit seinen Kontodaten vorgeworfen werden kann, ist die Bank gemäß § 675 j BGB verpflichtet, ihm die Beträge aus den nicht-autorisierten Buchungen wieder gutzuschreiben



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