Bankrecht 2018 – das ändert sich!

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Nachfolgend soll ein Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Neuregelungen für Bankkunden im Jahr 2018 gegeben werden:

1. Verlust von Bank- oder Kreditkarten

Während bisher Bankkunden bei Missbrauch von Bank- oder Kreditkarten wie auch beim Online-Banking für Schäden bis zu € 150,00.- haften mussten (sog. Selbstbehalt), solange Sie die Karte oder das Konto nicht gesperrt hatten, wird die Haftungsgrenze nunmehr auf € 50,00.- abgesenkt. Eine unbeschränkte Haftung des Kunden besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (Bsp: Gemeinsame Aufbewahrung von EC-Karte und PIN).

2. Keine Extragebühren:

Beim Kauf von Reisen oder Konzertkarten fielen bislang nicht selten hohe Gebühren beim Einsatz der Kreditkarten an. Jetzt müssen gängige Bezahlverfahren kostenlos angeboten werden – in Internet genauso wie an der Ladenkasse. Das gilt für übliche Karten, wie Giro-, Visa- und Mastercard, aber auch für Überweisungen und Lastschriften. Nicht so verbreitete Karten, etwa von American Express, sind ausgenommen. Auch PayPal-Karten-Kunden können sich nicht darauf verlassen, keine Gebühr mehr zahlen zu müssen.

3. Vorreservierte Kartenzahlungen

Viele Mietwagenfirmen oder Hotels blockieren bei der Buchung zur Sicherheit automatisch einen gewissen Betrag auf der Kreditkarte. Das ist nur noch erlaubt, wenn der Kunde dem ausdrücklich zustimmt.

4. Starke Identifizierung

Bei elektronischen Zahlungen reicht es nicht mehr, wenn der Kunde im Besitz einer Karte oder eines Smartphones ist oder er den Nutzernamen oder das Kennwort weiß. Auch ein Fingerabdruck alleine ist nicht genug. Vorgeschrieben ist die Kombination aus mindestens zwei Merkmalen. Bei Onlinezahlungen soll dies künftig ab 30 Euro gelten. Hier steht die finale Regel aber noch aus.

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Bankkunden bundesweit gegenüber Banken in Streitigkeiten, auch im Rahmen des Darlehenswiderrufs und gekündigter Bankdarlehen/bei zu Unrecht erhobener Vorfälligkeitsentschädigung.


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