Baufinanzierung: Bank verweigert Auszahlung? OLG Stuttgart erklärt Klausel für unwirksam, Hilfe vom Bankrechtsanwalt
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Immobiliendarlehen: Bank verweigert Auszahlung?
Banken dürfen die Auszahlung eines Baukredits nicht pauschal vom Nachweis eines Baufortschritts abhängig machen. Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, informiert über Ihre Rechte bei verweigerter Darlehensauszahlung und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte 2022 eine in Immobiliendarlehensverträgen häufig verwendete Klausel, welche die Auszahlung des Darlehens an die Erfüllung sämtlicher vertraglicher Bedingungen sowie üblicherweise an den Baufortschritt knüpft, für unzulässig erklärt (Urteil vom 27.04.2022 – 9 U 355/21).
Die unwirksame Klausel lautete:
„Der Kredit kann erst in Anspruch genommen werden, wenn sämtliche vertraglichen Bedingungen erfüllt sind […]. Bei Baukrediten erfolgt die Auszahlung üblicherweise nach Baufortschritt […].“
Der Bundesgerichtshof hat die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde der Bank zurückgewiesen, sodass das Urteil rechtskräftig geworden ist.
Klausel über Auszahlung nach Baufortschritt ist unwirksam
Immer mehr Kreditnehmer von Immobiliendarlehen erleben, dass Banken die Auszahlung des Darlehens oder von Teilen davon von der Vorlage von Baufortschrittsanzeigen oder Rechnungen abhängig machen. Die nun rechtskräftig für unwirksam erklärte Klausel findet sich wortgleich in vielen Baufinanzierungsverträgen.
In dem vom OLG Stuttgart entschiedenen Fall hatte eine Darlehensnehmerin die Auszahlung von weiteren 150.000 EUR eines ursprünglich über 800.000 EUR abgeschlossenen Darlehens verlangt. Die Bank verweigerte die Auszahlung mit der Begründung, dass der Baufortschritt nicht nachgewiesen sei. Das Oberlandesgericht stellte jedoch klar, dass für einen durchschnittlichen Darlehensnehmer nicht ersichtlich ist, wann ein "üblicher" Baufortschritt vorliegt. Der Klausel fehlt jede Konkretisierung, und ein Hinweis auf die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) fehlt ebenfalls. Auch die Vorlage von Rechnungen könne den tatsächlichen Baufortschritt nicht vollständig ersetzen.
Konsequenzen der Entscheidung: Sofortige Auszahlung im Zweifel
Darlehensnehmer, die eine solche unwirksame Klausel in ihrem Vertrag haben, können nach deutschem Recht verlangen, dass das Darlehen sofort vollständig ausgezahlt wird. Verweigert die Bank die Auszahlung weiterhin, gerät sie in Verzug und muss zudem Schadensersatz leisten für Verzögerungsschäden wie etwa Bauverzögerungen, Zusatzkosten oder entgangene Mieteinnahmen.
Bereitstellungszinsen unzulässig?
Besonders kritisch ist zudem:
Wenn eine Bank die Auszahlung mit Verweis auf den angeblich fehlenden Baufortschritt verweigert, darf sie keine Bereitstellungszinsen verlangen. Die Bank hält dann das Darlehen selbst grundlos zurück. Der Darlehensnehmer hat den fehlenden Abruf des Darlehens nicht zu vertreten. Auch insoweit bestehen Ansprüche auf Rückforderung zu Unrecht berechneter Zinsen.
Wichtiger Hinweis für Bauherren
Gerade bei Bauprojekten können verweigerte Auszahlungen katastrophale Folgen haben. Eine rechtzeitige rechtliche Überprüfung des Darlehensvertrages kann hier helfen, schwerwiegende finanzielle Schäden zu vermeiden.
Ihre Vertretung durch erfahrene Experten
Ich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, bin seit über 21 Jahren auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und verfüge über eine umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Bauherren und Kreditnehmern gegenüber Banken und Finanzdienstleistern.
In den vergangenen zwei Jahrzehnten habe ich zahlreiche Mandanten bundesweit erfolgreich bei Streitigkeiten um Darlehensauszahlungen, Bereitstellungszinsen, Vorfälligkeitsentschädigungen und Schadensersatzansprüchen vertreten.
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht garantiere ich Ihnen eine kompetente, zielgerichtete und engagierte Beratung und Durchsetzung Ihrer Rechte – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Jetzt handeln – Ihre Chancen stehen gut
Lassen Sie Ihren Darlehensvertrag frühzeitig prüfen. In vielen Fällen können sofortige Auszahlungen erreicht und hohe finanzielle Schäden verhindert werden.
Gerne stehe ich Ihnen im Rahmen eines Erstgesprächs zur Verfügung, um Ihre individuellen Erfolgsaussichten und Durchsetzungsmöglichkeiten zu prüfen.
Kontakt:
Rechtsanwalt Eser
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
Telefon: +49 (0) 711 217 235-0
E-Mail: info@eser-law.de
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