Baurecht: Architektenhaftung bei Verzögerungen und Baustopps

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Der Wunsch von der eigenen Immobilie ist für viele Menschen ein absolutes Ziel. Allerdings wird der Bauprozess oft von rechtlichen Hindernissen begleitet, die nicht immer einfach zu erkennen sind.  Im Bereich des Bau- und Architektenrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten von dem Zeitpunkt der Planung eines Bauvorhabens beim Abschluss von Verträgen von Bau-, Architekten- und Grundstückskaufverträgen bis hin zur Betreuung während der Baumaßnahmen und Abnahme.

Die Baubranche hat in den vergangenen Jahren ungeahnte Höhen erlebt. Der jahrelange Boom ist nun aber der Ernüchterung gewichen.

Die Probleme sind vielfältig. Steigende Baukosten, Fachkräftemangel, Lieferschwierigkeiten, Lieferengpässe und steigende Zinsen. Im Zusammenspiel sind diese Faktoren geeignet Projektentwicklungsunternehmen und Bauträger in Schwierigkeiten zu bringen, insbesondere wenn diese ihre Projekte nicht vollständig durchfinanziert haben sollten. Geplante Projekte drohen zu scheitern. Bereits laufenden, im Bau befindlichen Projekten drohen Verzögerungen, ggf. sogar Baustopps.

Käufer stellt dies vor unvorhergesehene Herausforderungen. Dies reicht von der Frage der bereits erfolgten Kündigung eines bestehenden Mietverhältnisses oder dem Verkauf der bisherigen Immobilie über die Vermietung der als Kapitalanlage erworbenen Eigentumswohnung bis hin zur Verfolgung von Baumängeln und Ansprüchen aus dem Bauvertrag und schließlich auch der Konsequenzen von Baustopps oder Verzögerungen für die eingegangene Baufinanzierung und das Verhältnis zur finanzierenden Bank.

Wir begleiten den gesamten Bauprozess und stehen Ihnen bei aufkommenden Fragen jederzeit zur Verfügung. Architekten gehen besondere Haftungsrisiken ein, die sie durch eine Haftpflichtversicherung zu decken hoffen. Aber wie geht man damit um, wenn diese Versicherung die Zahlung verweigert? Wenn Sie als Architekt Probleme mit Ihrer Haftpflichtversicherung haben, sollten Sie sich einen juristischen Expertenrat aufsuchen.  Oft wird bei Architektenhonoraren über die Leistungsphasen, Honorarzonen und die damit verbundenen Kostenberechnungen, Abschlagszahlungen und Schlussrechnungen dem Grunde und der Höhe nach diskutiert. Bei der Durchsetzung des Ihnen zustehenden Architektenhonorars, aber auch bei der Anzweifelung der ordnungsgemäßen Aufstellung der Kosten stehen wir Ihnen als Rechtsanwaltskanzlei für Bau- und Architektenrecht in Nürnberg kompetent und mit viel Engagement zur Seite.

Auch die rechtliche Begleitung des Bauvorhabens bis hin zu seinem Abschluss sowie die Geltendmachung von Mängeln und Schadensersatz gehört zu unseren Leistungen.

Wir beraten und vertreten seit mehr als 18 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir schwerpunktmäßig in allen Fragen des Bank-, Wertpapier- sowie des Kapitalanlagerechts tätig. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden die Bereiche Immobilienrechts und des Bau- und Architektenrechts sowie des Erbrechts und der Anwaltshaftung.

Im Bereich des Bau- und Architektenrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten von dem Zeitpunkt der Planung eines Bauvorhabens über den Abschluss von Verträgen. 

Auch die rechtliche Begleitung des Bauvorhabens bis hin zu seinem Abschluss sowie die Geltendmachung von Mängeln und Schadensersatz gehört zu unseren Leistungen.

Insbesondere sind wir in nachfolgenden Teilbereichen für unsere Mandanten tätig:

Errichtung und Ausgestaltung sowie Prüfung von Bauträgerverträgen und Beratung vor Abschluss von BauträgerverträgenBaubegleitende Beratung und VertretungGeltendmachung von Ansprüchen auf Nachbesserung, Minderung und Schadensersatz bei Baumängeln, außergerichtlich sowie in Beweissicherungsverfahren und vor GerichtHaftung von Bauträgern, Handwerkern und Architekten

KSR Rechtsanwaltskanzlei
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Foto(s): Siegfried Reulein


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