bc connect GmbH: Folgen der BaFin-Abwicklungsanordnung für die Anleger

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Anleger der bc connect GmbH haben sogenannte (Nachrang-) Darlehen gezeichnet und sind derzeit verunsichert. Das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Chemnitz hat mit Beschluss vom 20.10.2021 das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet.

Rund zwei Monate später, am 23.12.2021, veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz auch als „BaFin“ bezeichnet), dass sie die Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts angeordnet hat. Auf der Seite der BaFin heißt es hierzu:

Bafin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an.

I. Was hat die BaFin genau angeordnet?

Mit der Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts trifft die BaFin zwei für die Anleger wichtige Aussagen:

  1. Die bisher von der bc connect GmbH angebotene Investition in Form von (Nachrang-) Darlehen wird untersagt.
  2. Die bereits mit Anlegern geschlossenen Darlehen sind rückabzuwickeln.

Die BaFin stellt weiter das unerlaubte Betreiben eines Einlagengeschäfts im Sinne des § 1 Abs. 1, S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetzes (auch kurz als „KWG“ bezeichnet) fest. In der auf der Internetseite veröffentlichten Mitteilung der BaFin heißt es insoweit weiter:

Die bc connect GmbH hat auf der Grundlage von Darlehensverträgen gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder angenommen und betreibt damit das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben.“

Das Betreiben eines Einlagengeschäfts ist grundsätzlich verboten und bedarf einer Erlaubnis. Die BaFin ist die Aufsicht für Gesellschaften, die dahingehende Einlagengeschäfte betreiben, sodass von einer zutreffenden Einschätzung der Behörde auszugehen ist.

Eine notwendige Erlaubnis besitzt die bc connect GmbH auch nach meiner Kenntnis nicht.

II. Was bedeutet die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung für die Anleger?

Die BaFin hat der bc connect GmbH die Entgegennahme von Geldern in Form von (Nachrang-) Darlehen verboten. Darüber hinaus muss die Gesellschaft allen Anlegern das investierte Geld zurückzahlen. Dies folgt auch aus der Veröffentlichung der BaFin:

„Die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung verpflichtet die bc connect GmbH, ihre unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen.“

Der noch nicht bestandskräftige, aber vollziehbare Bescheid der BaFin kann von der bc connect GmbH nur dann erfüllt werden, wenn die vorhandenen Geldmittel die bei den Anlegern eingesammelten Gelder übersteigen. Sollte die Gesellschaft von den Anlegern mehr Geld eingesammelt haben, als sie derzeit zu zahlen imstande ist, könnte dies den Insolvenzgrund der Überschuldung darstellen.

Bekannt ist, dass der vom Insolvenzgericht Chemnitz eingesetzte vorläufige Insolvenzverwalter mit der Erstellung eines Gutachtens für das Gericht beauftragt wurde. Wäre die Gesellschaft danach nicht überschuldet, wäre weiter zu prüfen, ob die Gesellschaft zahlungsunfähig ist. Einer der beiden Insolvenzgründe reicht regelmäßig aus, damit das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren eröffnet.

Bis zu einer Entscheidung des Gerichts haben die Anleger wenig Einblick in das vorläufige Insolvenzverfahren. Dies ändert sich regelmäßig mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden die Gläubiger und damit auch die Anleger, zur Anmeldung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren aufgefordert. Eben diese Forderungsanmeldung ist zwingend für diejenigen Anleger erforderlich, die Einfluss auf das Insolvenzverfahren nehmen und eine Insolvenzquote erhalten wollen – Angaben für eine positive Fortführungsprognose sind von der Geschäftsführung bislang nicht kommuniziert worden.

Der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stehen Anleger regelmäßig skeptisch gegenüber. Dies ist auch nachvollziehbar, da das investierte Geld zunächst einmal als verloren betrachtet wird. Umso wichtiger ist die rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Insolvenzverfahren.

III. Was rate ich betroffenen (Nachrangdarlehens-) Anlegern?

Anlegern rate ich, schon jetzt anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Durchsetzung der anlegerseits bestehenden Ansprüche sollte vorbereitet werden.

Bis dahin sollten Anleger der bc connect GmbH nicht nur die ersten rechtlichen Schritte im Insolvenzverfahren einleiten, sondern darüber hinaus auch ihre Interessen in dem laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren anzeigen.

Für meine Mandanten zeige ich regelmäßig nicht nur die Vertretung im Insolvenzverfahren an, sondern beantrage parallel Akteneinsicht in die strafrechtliche Ermittlungsakte.

In zahlreichen (Kriminal-) Insolvenzverfahren habe ich bereits eine Vielzahl von Anlegern erfolgreich vertreten und sowohl deren Ansprüche im Insolvenzverfahren als auch außerhalb des Insolvenzverfahrens geltend gemacht. Dabei beschränkte sich meine Tätigkeit meist nicht nur auf die einzelne Mandatsbearbeitung. Vermehr werde ich mitunter zum Mitglied im Gläubigerausschuss bestellt. Letzterer wird oft von den Insolvenzgerichten eingerichtet, um frühzeitig eine größtmögliche Beteiligung der Gläubiger zu gewährleisten und die notwendige Transparenz in (Kriminal-) Insolvenzverfahren sicherzustellen.

IV. Kostenlose Erstberatung 

Meine Erstberatung ist kostenlos, und gerne übernehme ich auch die Deckungsanfrage bei einer etwaig bestehenden Rechtschutzversicherung. Ihnen wird zu jeder Zeit eine vollständige Kostentransparenz gewährleistet. Die Bündelung der Anlegerinteressen erfolgt ebenfalls kostenlos.

V. Zur Person

Seit über dreizehn Jahren vertrete ich, Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie geprüfter ESUG-Berater (DIAI) und Partner der Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, erfolgreich Investoren sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen in- und außerhalb des Insolvenzverfahrens.

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u. a. vom FOCUS, zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.

Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung:

per E‑Mail: borowski@bbr-law.de  

per Telefon: +49 (0)211- 828977 200

oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,

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