bc connect: Schadensersatzansprüche jetzt prüfen

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Die Insolvenzwelle rollt weiter: Am 15. März 2022 wurde am Amtsgericht (AG) Chemnitz das endgültige Insolvenzverfahren über das Vermögen der bc connect GmbH eröffnet (Aktenzeichen 314 IN 1922/2). Betroffen sind an die 10.000 Anleger, die ihr Erspartes in Nachrangdarlehen investiert haben (JACKWERTH Rechtsanwälte berichteten: https://www.ra-jackwerth.de/bc-connect-gmbh-anlegergelder-aus-nachrangdarlehen-in-gefahr/). Forderungen müssen bis zum 18. Mai 2022 angemeldet werden.

Der Problemfall Nachrangdarlehen

Bei Nachrangdarlehen zeigt sich das Verlustrisiko ganz besonders  im Insolvenzverfahren. Anleger werden nur dann berücksichtigt, wenn die ihnen vorangestellten Gläubiger aus der Insolvenzmasse hinreichend befriedigt werden konnten. Mitsprache- oder Kontrollrechte haben sie nicht und können daher auch nicht auf den Verlauf des Unternehmens Einfluss nehmen. 

BaFin warnt vor bc connect

Die oberste Aufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte bereits am 22. Oktober 2021 vor Geschäften mit bc connect und ordnete am 25. November 2021 die Einstellung und Abwicklung an. 

BGH: Unwirksame Nachrangklauseln

Positiv für Anleger, die ein solches Nachrangdarlehen abgeschlossen haben, ist aber, dass die hierfür vereinbarte Klausel oft unwirksam ist. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Entscheidungen bestätigt. Denn die Anforderungen an die Wirksamkeit einer solchen Klausel sind streng. Aufgrund des erhöhten Ausfallrisikos muss die Nachrangklausel in den Geschäftsbedingungen oder bei Vermittlung dieser Anlagen hinreichend deutlich erläutert werden. Fehlt es an daran, sind Schadensersatzansprüche möglich. 

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Verträge

Wenn Sie bei bc connect GmbH Geld angelegt haben, prüfen wir gerne Ihren Vertrag und übernehmen die Abwicklung mit dem Insolvenzverwalter. Wenn Sie nicht ausreichend über die Risiken informiert worden sind, machen wir für Sie Schadensersatzansprüche geltend. 

Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit der Fachanwältin von JACKWERTH Rechtsanwälte. Hierzu erreichen Sie uns:   

• telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20 oder

• per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de oder

• vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz.

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.  Die Anfrage ist unverbindlich und wird kurzfristig von uns beantwortet.



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