Beate Uhse AG: Verschiebung der Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2016

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Zum wiederholten Male sorgt die Beate Uhse AG für schlechte Nachrichten für ihre Aktionäre und Anleihegläubiger. So informierte die Gesellschaft am 30. Juni 2017 per Ad-hoc-Mitteilung, dass die Veröffentlichung des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 verschoben werde.

Die Beate Uhse AG begründete die Verschiebung der Vorlage der Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2016 damit, dass sich die Aufarbeitung der Dokumentation aufgrund der Abberufung des Finanzvorstandes verzögere. Die Gesellschaft hatte am 8. Juni 2017 den bisherigen CFO Cornelius Vlasblom als Vorstand abberufen.

Für die Gläubiger der im Juli 2014 begebenen Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A12T1W6 / WKN: A12T1W) und die Aktionäre (ISIN: DE0007551400 / WKN: 755140) gibt die Nachricht deshalb Anlass zur Besorgnis, weil die Vorlage der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2016 bereits zum wiederholten Mal verschoben wird. Bereits zusammen mit der Mitteilung über die Abberufung von Herrn Vlasblohm als Vorstand hatte die Beate Uhse AG gemeldet, dass sich die Veröffentlichung des Konzernabschlusses und der Zwischenmitteilung verzögern werde. Zum damaligen Zeitpunkt wurde jedoch die Veröffentlichung der beiden Dokumente noch innerhalb des ersten Halbjahres 2017 angekündigt. Die erste Verschiebung der Veröffentlichung des Konzernabschlusses wurde ebenfalls mit der Abberufung des CFO und zudem mit einzelnen, noch nicht abgeschlossenen Prüfungsthemen begründet. Zudem gab es in den vergangenen Monaten mehrere Wechsel im Vorstand und im vergangenen Jahr scheiterte die geplante Restrukturierung der Anleihe.

Die Begründung der erneuten Verschiebung lässt offen, ob die zum Zeitpunkt der ersten Verschiebung benannten Prüfungsthemen zwischenzeitlich abgearbeitet wurden. Dagegen spricht allerdings, dass in der Ad hoc Mitteilung vom 30. Juni 2017 darüber informiert wird, dass die Beate Uhse AG eine nicht namentlich bezeichnete Unternehmensberatung zur Unterstützung beauftragt habe. Diese Unterstützung bezieht sich wohl auf die Aufarbeitung der Dokumentation.

Aus Sicht der ARES Rechtsanwälte trägt die Ad-hoc-Mitteilung der Beate Uhse AG mehr zur Verwirrung der Anleger bei als zur Information.

So enthält die Nachricht nach Auffassung der ARES Rechtsanwälte einen logischen Fehler. In der Meldung heißt es, dass die Veröffentlichung des Geschäftsberichts innerhalb des ersten Halbjahres 2017 erfolgen solle. Da die Meldung vom 30. Juni 2017 datiert, erscheint es jedoch ausgeschlossen, dass der Geschäftsbericht innerhalb des ersten Halbjahres 2017 veröffentlicht wird.

Zudem ist in der Meldung selbst lediglich von der Veröffentlichung des Geschäftsberichts die Rede. Das ist zumindest irreführend, weil es nicht um die Veröffentlichung des Geschäftsberichtes geht, sondern um die Veröffentlichung des Jahresabschlusses der AG und des Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016. Das ergibt sich jedoch nur aus der Zusammenschau mit dem Titel der Meldung. Insgesamt drängt sich der Verdacht auf, dass der wahre Grund für die erneute Verschiebung der Veröffentlichung nicht genannt wird.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung geschädigter Anleger im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. 


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