Befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag – Was sind die Unterschiede?
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Arbeitsverträge sind die Grundlage jeder Anstellung. Doch was ist der Unterschied zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Arbeitsvertrag? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen in einfachen Worten, welche Regelungen für die beiden Vertragsarten gelten, welche Kündigungsfristen einzuhalten sind und was Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber wissen sollten.
Befristeter Arbeitsvertrag – Was bedeutet das?
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch nach einer festgelegten Zeit oder sobald ein bestimmter Zweck erreicht wurde, ohne dass eine Kündigung nötig ist. Das heißt, das Arbeitsverhältnis hat von vornherein ein festgelegtes Enddatum. Typische Gründe für eine Befristung sind zeitlich begrenzte Projekte, eine Schwangerschaftsvertretung oder saisonale Schwankungen.
Es gibt zwei Arten von befristeten Arbeitsverträgen:
- Sachgrundlose Befristung: Hier endet der Vertrag nach spätestens zwei Jahren. Innerhalb dieser Zeit kann er bis zu dreimal verlängert werden.
- Befristung mit Sachgrund: Liegt ein besonderer Grund vor, kann das Arbeitsverhältnis auch über einen längeren Zeitraum befristet werden.
Unbefristeter Arbeitsvertrag – Sicherheit für die Zukunft
Im Gegensatz zum befristeten Vertrag endet ein unbefristeter Arbeitsvertrag nicht automatisch. Das Arbeitsverhältnis besteht auf unbestimmte Zeit, bis es durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag beendet wird. Das bedeutet für den Arbeitnehmer mehr Sicherheit, da der Arbeitgeber eine Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen aussprechen kann, insbesondere wenn das Kündigungsschutzgesetz greift.
Kündigung – Wann und wie ist sie möglich?
Befristeter Vertrag: Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit nur möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jedoch immer eine Option, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Endet der Vertrag, braucht es keine Kündigung – das Arbeitsverhältnis endet automatisch.
Unbefristeter Vertrag: Ein unbefristeter Vertrag kann dagegen mit einer Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Für die Kündigung gelten die vertraglichen oder gesetzlichen Fristen (meist vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats). Besteht das Arbeitsverhältnis schon länger, können sich die Fristen verlängern.
Verlängerung oder Übernahme – Wie geht es weiter?
Wenn ein befristeter Vertrag endet, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder das Arbeitsverhältnis endet, oder es wird verlängert. Wichtig ist: Ohne sachlichen Grund darf ein Vertrag nur bis zu drei Mal in zwei Jahren verlängert werden. Wird die Befristung mehrfach ohne sachlichen Grund überschritten, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Ein unbefristeter Vertrag muss hingegen nicht verlängert werden, da er unbegrenzt weiterläuft, bis eine Partei ihn beendet.
Fazit – Was sollten Sie wissen?
Ob befristet oder unbefristet: Beide Vertragsarten haben ihre Vor- und Nachteile. Befristete Arbeitsverträge bieten Flexibilität, unbefristete Verträge mehr Sicherheit. Achten Sie darauf, welche Kündigungsfristen in Ihrem Vertrag stehen und ob eine Verlängerung rechtlich zulässig ist. Besonders bei befristeten Verträgen lohnt sich ein Blick auf die Details, um sicherzugehen, dass alles korrekt läuft.
Bei Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder wenn Sie unsicher sind, ob eine Befristung zulässig ist, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.
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