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Krankengeld einfach berechnen mit dem Krankengeldrechner

  • 3 Minuten Lesezeit
Krankengeld einfach berechnen mit dem Krankengeldrechner

Sind Beschäftigte längere Zeit arbeitsunfähig, erhalten sie nach einer gewissen Zeit Krankengeld. Mit unserem Krankengeldrechner erfahren Sie einfach und direkt, wie hoch Ihr Krankengeld voraussichtlich ausfällt. So haben Sie den Kopf frei und können sich ganz auf sich und Ihre Genesung konzentrieren. 

Krankengeldrechner 2024 kurz erklärt

Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte, die aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind, stationär in einem Krankenhaus liegen oder in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandelt werden, haben Anspruch auf Krankengeld. 

Das Krankengeld löst die Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nach sechs Wochen (42 Kalendertagen) Arbeitsunfähigkeit ab. 

Sie sind unsicher, wie viel Krankengeld Sie erhalten oder wie Sie es berechnen können? Nutzen Sie einfach unseren Krankengeldrechner, um unverbindlich die voraussichtliche Höhe Ihres Krankengelds zu ermitteln. Der Rechner zeigt Ihnen die Höhe Ihres Krankengelds pro Tag oder pro Monat an und berechnet zusätzlich die Lücke zwischen Ihrem gewohnten Nettogehalt und dem ausgezahlten Krankengeld, die sogenannte Netto-Lücke.  

Sie möchten Ihr Krankengeld verbindlich ermitteln lassen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf. 

Krankengeld: Höhe und Berechnung

Das Krankengeld wird auf Grundlage der Höhe Ihres Einkommens vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Geben Sie im Krankengeldrechner daher Ihr monatliches Brutto- und Ihr monatliches Nettogehalt des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Einmalzahlungen der letzten 12 Monate vor Arbeitsunfähigkeit, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, werden bei der Berechnung ebenfalls berücksichtigt und müssen separat angegeben werden. 

Beachten Sie, dass Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen und Mehrarbeitsvergütungen zum Bruttoeinkommen dazuzählen. 

Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (§ 47 Abs. 1 SGB V). 

Vom Krankengeld selbst werden keine Steuern abgezogen, da es sich um eine steuerfreie Lohnersatzleistung handelt. Das Krankengeld unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Dieser kann dazu führen, dass sich der Steuersatz für das übrige steuerpflichtige Einkommen erhöht. 

Das Krankengeld errechnet sich aus dem Arbeitsentgelt des letzten Lohnabrechnungszeitraums vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Erfolgt die Abrechnung nicht monatlich, sondern pro Stunde, werden für die Berechnung so viele Abrechnungszeiträume herangezogen, bis mindestens das Arbeitsentgelt aus vier Wochen berücksichtigt werden kann. 

Höchstbetrag des Krankengeldes 2024

Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liegt ab Januar 2024 bei 5.175 Euro pro Monat. Was beim Bruttoarbeitsentgelt diese Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, ist nicht beitragspflichtig und wird dementsprechend bei der Berechnung des Krankengelds nicht berücksichtigt. 

Das Bruttokrankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 120,75 Euro pro Tag (= 172,50 Euro x 70 Prozent) und 3.622,50 Euro pro Monat begrenzt (ab Januar 2024). 

Vom Bruttokrankengeld werden regelmäßig Sozialversicherungsbeiträge für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen, sofern der Bezieher sozialversicherungspflichtig ist.

Sie können von Ihrem Arbeitgeber unter Umständen für gewisse Zeit einen Krankengeldzuschuss erhalten. In der Regel ist dies abhängig vom Lebensalter und der Betriebszugehörigkeit. Dies ist in Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen geregelt. 

Wie wird Krankengeld ausgezahlt?

Bei der Auszahlung von Krankengeld zählen die Kalendertage. Wird für einen ganzen Kalendermonat Krankengeld ausgezahlt, wird dieser Monat grundsätzlich mit 30 Tagen angesetzt, egal ob der Monat 28, 30 oder 31 Tage hat.  

Zahlungen erfolgen immer abschnittsweise rückwirkend. Sie bekommen also, wenn Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen, das Krankengeld für den Zeitraum Ihrer bisherigen Arbeitsunfähigkeit. 

Krankengeld berechnen: Beispiel

Berechnung mithilfe des Krankengeldrechners für einen unverheirateten Angestellten (Lohnsteuerklasse I) ohne Kinder. Der Angestellte erhielt keine Einmalzahlungen innerhalb der letzten 12 Monate.

Berechnungsgrundlage
Betrag
monatliches Bruttogehalt
3500 €
monatliches Nettogehalt
2279 €
70 Prozent des Bruttogehalts
2450 €
90 Prozent des Nettogehalts
  2051,10 €
monatliches Krankengeld brutto
2051,10 €
abzüglich Sozialversicherungsbeiträge
269,10 €
monatliches Krankengeld netto
1 782 €
tägliches Krankengeld netto
59,40 €
monatliche Netto-Lücke
497,00 €

Wie oft wird die Höhe des Krankengeldes angepasst?

Die Berechnungsgrundlage für die Höhe des Krankengelds wird jeweils nach Ablauf eines Jahres im Juli an die allgemeine Lohnsteigerung und die Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst. 

Eine Anpassung erfolgt, wenn der berechnete Anpassungsfaktor den Wert 1,0000 überschreitet. 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt den Anpassungsfaktor, der für die folgenden zwölf Monate maßgeblich ist, jährlich zum 30. Juni bekannt.

Häufige Fragen und Antworten zum Krankengeldrechner

Krankengeldrechner: Wie viel bekomme ich?

Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich vorgeschrieben und abhängig von der Höhe Ihres Einkommens im letzten Monat vor Eintritt Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes (§ 47 Abs. 1 SGB V).

Krankengeld berechnen: Wie gehen Sie dabei vor?

Der Krankengeldrechner ermittelt auf Grundlage weniger Angaben, wie hoch Ihr Krankengeld voraussichtlich ausfällt. Geben Sie in den Rechner folgende Angaben ein:

  • Wählen Sie das Jahr des Krankengeldbezugs aus.

  • Geben Sie Ihr letztes Monatsbruttoeinkommen und Ihr letztes Monatsnettoeinkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit an.

  • Tragen Sie gegebenenfalls erhaltenes Weihnachts-/Urlaubsgeld ein.

  • Einkommensart: Bei Arbeit auf Stundenbasis geben Sie die Anzahl Ihrer Arbeitsstunden und Ihre reguläre Wochenarbeitszeit an.

  • Geben Sie die Gesamthöhe aller Einmalzahlungen der letzten 12 Monate an.

  • Geben Sie an, ob Sie mindestens 23 Jahre alt und kinderlos sind (Kinderlose ab dem 24. Lebensjahr zahlen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung).

Mehr zu den einzelnen Faktoren und den Ergebnissen der Berechnung erfahren Sie in den jeweiligen Info-Feldern.

(THH)

Foto(s): ©Fotolia/Zerbor

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