Bei wegen Erwerbsminderungsrente ruhenden Arbeitsverhältnis muss der Urlaub ausgezahlt werden

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In seiner Pressemitteilung zum Urteil vom 07.08.2012 betont das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Anspruch des lang andauernd erkrankten Arbeitnehmers auf Ausbezahlung seines Urlaubs auch für Arbeitnehmer gilt, deren Arbeitsverhältnis nach tarifvertraglicher Bestimmung befristet wegen Bezugs einer Erwerbsminderung ruht.

Kranke oder erwerbsgeminderte Arbeitnehmer sollten deshalb unbedingt ihre Zahlungsansprüche (sog. Abgeltungsansprüche) gegen den Arbeitgeber anwaltlich prüfen lassen. Es kann hier um hohe Beträge gehen. Für einen Mandanten konnte ich vor dem Arbeitsgericht die Nachzahlung von über 7.000,- € durch den Arbeitgeber durchsetzen.

Meine Kanzlei in Berlin hilft Ihnen gern in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Sie erhalten unter

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