Beiträge senken durch Tarifwechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung gemäß § 204 VVG

  • 3 Minuten Lesezeit

Private Krankenversicherungen locken Ihre Versicherten in jungen Jahren mit niedrigen Beitragszahlungen. Steigen die Prämien innerhalb eines Tarifs, stellt für viele Versicherte im höheren Alter die Frage, wie sie diese finanzielle Belastung stemmen können. In der Regel nimmt der Bedarf an medizinischen Leistungen mit voranschreitendem Alter zu, sodass auch ein Leistungsverzicht keine Lösung ist. Da auch mit Eintritt ins Rentenalter das Einkommen eher sinkt, verschärft sich die Problematik. Ein Tarifwechsel innerhalb der PKV kann daher zu erheblichen Einsparungen führen.

Dieser Rechtstipp widmet sich der Frage, wie es zu Beitragssteigerungen kommt, für wen sich ein Tarifwechsel lohnt und wie Ihnen ein Tarifwechsel gesetzlich bestimmt gelingt.

Wie kommt es zu Beitragssteigerungen?

Zunächst werden Mitglieder in einen bestimmten Tarif eingruppiert. Die jungen Mitglieder zahlen zu Beginn wenig Beiträge, weil entsprechend wenig medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden. Mit zunehmendem Alter wächst die Zahl der behandlungsbedürftigen Krankheiten und die Kosten für die Versicherung steigen ebenfalls. Irgendwann decken die Beiträge der Gruppe des Tarifs die anfallenden Kosten nicht mehr. Häufig wird der Tarif von der Versicherung dann geschlossen. Neue Versicherte kommen in eine neue Gruppe bzw. einen neuen Tarif. Die Folge: Beitragserhöhungen.

Die in der neuen Gruppe angesiedelten neuen ‚Jung-Versicherte‘ erhalten einen neuen Tarif, bei dem zu Beginn auch hier niedrige Beiträge zu zahlen sind. Je älter die Versicherten dieser Gruppe werden, desto mehr medizinische Leistungen werden in Anspruch genommen und desto höher werden die Kosten für diese im Laufe der Jahre. Auch hier schließt die Versicherung irgendwann den Tarif und die Beiträge werden angehoben.

Das ist der Grund, weshalb Prämien für Ältere immer teurer werden.

Für wen lohnt sich ein Tarifwechsel?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich ein Tarifwechsel lohnt, wer

  • über 55 Jahren ist
  • seit mindestens 7 Jahren versichert ist
  • einen älteren Versicherungsvertrag hat

Denn in diesen Fällen fallen die Beiträge regelmäßig hoch aus bzw. steigen rapide an und das Einsparpotenzial kann erheblich sein. Je nach Ausgangssituation, also abhängig davon, aus welchem Tarif der Versicherte wechseln will, ist eine durchschnittliche Ersparnis von 150 bis 250 Euro pro Monat pro Person absolut realistisch. Es hängt maßgeblich von den vorhandenen Tarifen innerhalb jeweiligen der Privaten Krankenversicherung ab. Die Alternative, zu einer anderen PKV zu wechseln, ist oft mit Verlust der Altersrückstellungen verbunden und daher nicht lohnend.

Der Wechsel in einen neuen, günstigeren Tarif wird oft erschwert

Häufig tappen Versicherte im Dunkeln, wenn sie sich bei ihrer PKV nach einem günstigeren Tarif erkundigen. Denn die privaten Krankenversicherungen haben natürlich kein Interesse daran, sie in einen preiswerteren Tarif einzugruppieren und damit auf höheren Beitragsforderungen zu verzichten. Es wird mitunter behauptet, einen günstigeren Tarif gäbe es nicht, ein Wechsel sei gar nicht oder derzeit nicht möglich oder Ihre Anfrage wird schleppend bearbeitet.

Dabei garantiert Ihnen § 204 Abs. 1 VVG das Recht, jederzeit in einen günstigeren Tarif innerhalb der privaten Krankenversicherung zu wechseln. Voraussetzungen hierfür bestehen nicht. Dieses Recht können Sie auch ausüben,

  • ohne erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen zu müssen
  • ohne die angesparten Altersrückstellungen zu verlieren

Der Ausübung Ihres Wechselrechts steht aber oft genug ein faktisches Problem entgegen: Sie kennen die bestehenden günstigeren Tarife Ihrer PKV nicht und die privaten Krankenversicherungen klären hierüber auch nicht aktiv auf. Auf diese kommen Sie in der Regel nur durch Hinweise von Fachleuten, die Einsicht oder Kenntnis von den Tarifen in der einzelnen PKV haben. Auf dem Markt gibt es mehrere tausend verschiedene Tarife. Aus diesem Wust den besten Tarif zu finden, gelingt nur durch Überblick und Erfahrung. Wir von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ haben auf dem Gebiet des Versicherungsrechts seit Jahren tätige Experten, die Ihnen in Ihrem Fall fachkundige Beratung liefern können.

Bei einem Tarifwechsel ist noch zu beachten, dass günstigere Tarife Mehrleistungen enthalten können. In diesem Fall darf der Versicherer einen Risikozuschlag verlangen. Damit das Ziel der Kostenersparnis nicht direkt wieder in weite Ferne rückt, können Sie einen Leistungsausschluss mit der PKV vereinbaren, um den Risikozuschlag abzuwenden.

Sollten Sie mit Ihrem derzeitigen Tarif unzufrieden sein, prüfen wir gerne für Sie, ob Sie in einen günstigeren Tarif wechseln und dadurch nachhaltig Geld einsparen können. Sie können uns gern unverbindlich eine E-Mail an kontakt@anwalt-kg.de schreiben, unser Online-Formular verwenden oder unsere kostenlose Erstberatung am Telefon unter 0221 6777 00 55 nutzen.

 



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij

Beiträge zum Thema