Beitragsexplosion bei der privaten Krankenversicherung 2021 – jetzt PKV-Beiträge zurückholen

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Zum Jahreswechsel 2020/21 erhöhen viele private Krankenversicherer ihre Tarife. Diese Beitragserhöhungen fallen teilweise drastisch aus mit Steigerungen um knapp 20 Prozent. Für Millionen von Versicherten bedeutet dies eine starke finanzielle Belastung, gerade für Selbstständige oder Menschen über 55. Aber es gibt Hoffnung: Viele Versicherer haben ihre Beitragserhöhungen den Kunden in den vergangenen Jahren nicht ausreichend erklärt. Dadurch sind zahlreiche Beitragsanpassungen unwirksam. 

Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung

Dass private Krankenversicherer die Beiträge anheben, ist nicht ungewöhnlich. So wie in der gesetzlichen müssen auch in der privaten Krankenversicherung steigenden Kosten im medizinischen und Pflegebereich abgefedert werden. Die Prämien in der PKV hängen von Leistungsumfang, Alter und Krankheitsrisiken ab, in der GKV vom Arbeitseinkommen. Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen waren im vergangenen Jahrzehnt zwar weitgehend stabil, die Abgaben für die Versicherten steigen aber automatisch mit den Lohnerhöhungen. 

Deutliche Beitragserhöhungen auf einen Schlag

Bei der PKV gibt es durchaus Jahre, in denen es keine nennenswerte Beitragssteigerung gibt. Das liegt daran, dass PKV-Anbieter ihre Beiträge erst anpassen dürfen, wenn es bei den Leistungsausgaben zu Steigerungen von mindestens fünf Prozent kommt. Ist das der Fall, kommt es oftmals zu deutlichen Beitragsanstiegen auf einen Schlag. Genau dies haben die meisten Versicherer für das kommende Jahr 2021 angekündigt. 

Was tun, um sich finanziell zu entlasten? 

Um der Beitragsexplosion entgegenzutreten, haben viele privat Versicherte die Möglichkeit, die Erhöhungsschreiben der letzten zehn Jahre überprüfen zu lassen. Denn die Versicherungen müssen ihre Beitragserhöhungen begründen, und zwar in einem Maße, das für alle verständlich ist. Ähnlich wie bei Mieterhöhungen muss dem Versicherten erklärt werden, warum man die Beiträge anhebt. Nach dem Gesetz müssen die »wesentlichen Gründe« von den Krankenversicherungen dargelegt werden. 

BGH-Urteil macht Prüfung der Erhöhungen möglich 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Dezember 2018 im Rahmen eines Verfahrens zum Thema „Treuhänderstreit“ geurteilt, dass die Frage einer ordnungsgemäßen Begründung im Erhöhungsschreiben gerichtlich überprüfbar ist und der privat Krankenversicherte zu viel gezahlte Prämien zurückverlangen kann, wenn die Begründung nicht ausreichend ist (IV ZR 255/17). 

Bereits Urteile gegen namhafte Versicherungen 

Seit Jahresbeginn 2020 wurden bereits mehrere namhafte Versicherungsunternehmen wie die AXA, die Barmenia, die Debeka oder die DKV zu Beitragsrückzahlungen verurteilt. Im Falle der AXA ging es um 3.500 Euro (Az. 9 U 138/19), bei der ERGO-Tochter DKV sogar um 10.000 Euro (Az. 9 O 396/17). 

Durchschnittlicher Rückforderungsanspruch: 11.390 Euro

Rechtsanwalt Florian S. O. Rosing von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing: »Der durchschnittliche Rückforderungsanspruch, den wir gegenüber den Versicherungen geltend machen, beträgt momentan 11.390 Euro. Das ist schon eine Menge Geld, auf das viele Menschen nicht einfach so verzichten können oder wollen. Auch haben wir bereits mehr als zweitausend PKV-Verträge geprüft und festgestellt, dass fast alle fehlerhaft sind.« 

Kritik von Versicherern und Maklern bloß Angstmacherei

Von Maklern und Versicherern werden immer wieder teils hanebüchene Vorwürfe laut, zum Beispiel dass die Rückforderungen dem Gesundheitssystem schaden oder die Klagen die deutschen Gerichte unnötig lahmlegen würden. Florian Rosing: »Sollen die PKV-Kunden also nicht ihr Verbraucherrecht geltend machen und auf das ihnen rechtmäßig zustehende Geld verzichten, nur um den Gerichten die Arbeit zu erleichtern? Das klingt für uns eher zynisch. Außerdem haben die Unternehmen selbst den finanziellen Schaden zu verantworten, da sie bei den Schreiben nicht die nötige Sorgfalt haben walten lassen – wahrscheinlich nur um Kosten zu sparen...« 

Handeln Sie jetzt!

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