Beitritt im selbstständigen Beweisverfahren auch ohne Anwalt

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In Baurechtsstreitigkeiten werden häufig die entscheidenden Beweisfragen zur Beschleunigung in einem selbständigen Beweisverfahren geklärt. Dabei empfiehlt es sich, den jeweiligen Vertragspartnern, insbesondere Subunternehmern, den Streit zu verkünden, damit die Feststellungen des Sachverständigen auch für diese bindend sind. Will der Streitverkündete sich dann aktiv an dem Prozess teilnehmen, muss er diesem beitreten.

Wegen der hohen Streitwerte finden solche Verfahren in der Regel vor den Landgerichten statt, bei denen Anwaltszwang besteht. Nun war es in der Rechtsprechung umstritten, ob der Streitverkündete zu einer solchen Beitrittserklärung einen Anwalt braucht. Der BGH hat am 12.07.2012 entschieden (VII ZB 9/12): Nein, es geht auch ohne.


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