Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH und Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Coll.

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Uns liegt eine Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH vor, die durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen vertreten wird. 

Was ist Gegenstand des Schreibens?

Die BVB Merchandising GmbH geht vorliegend aus der Marke „BVB“ vor. Dem vorliegenden Schreiben nach soll der angeschriebene Unternehmer unter Verwendung des Zeichens „BVB“ Ketten über eine Online-Plattform angeboten haben. 

Die BVB Merchandising GmbH wirft dem Abgemahnten vor, die Ketten ohne ihre Zustimmung angeboten zu haben. Am Ende des verhältnismäßig kurzen Schreibens wird der Adressat unter Fristsetzung aufgefordert Stellung zu dem Vorwurf zu nehmen und mitzuteilen, woraus er seine Berechtigung herleitet, das Zeichen nutzen zu dürfen.

Warum eine Berechtigungsanfrage?

Unserer Erfahrung nach geht die BVB Merchandising GmbH durchaus gerne mit einer Abmahnung gegen tatsächliche oder angebliche Markenverletzungen vor. Wir haben in der Vergangenheit immer einmal wieder hierüber berichtet, vgl.

Auffällig ist daher durchaus, dass hier anstelle einer Abmahnung das Mittel der Berechtigungsanfrage gewählt wurde. Normalerweise wird dieser Weg gewählt, wenn sich der Rechteinhaber nicht sicher ist, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung stattgefunden hat. 

Wählt er bei entsprechenden Unsicherheiten den Weg über die Abmahnung und stellt sich dann heraus, dass eine Rechtsverletzung nicht vorliegt, handelt es sich bei der dennoch ausgesprochenen Abmahnung um eine sog. „unberechtigte Schutzrechtsverwarnung“. 

In einem solchen Fall hat die abmahnende Seite nicht nur keine eigenen Ansprüche, der Abgemahnte kann seine Aufwendungen (insbes. Anwaltskosten) bei dem Rechteinhaber erstattet verlangen. Berechtigungsanfragen sind daher natürlich sicherer als Abmahnungen, werden aber auch als deutlich zögerlicheres Vorgehen von der Gegenseite wahrgenommen. Wer sich sicher ist, mahnt ab.

Wie verhält man sich nach Erhalt einer Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH und allgemein? 

Der mit einer Berechtigungsanfrage Angeschriebene sollte in jedem Fall fristgerecht reagieren:

  • Handelt es sich tatsächlich um eine Rechtsverletzung, kann er durch rechtzeitige und vor allem vollständige und richtige Reaktion durchaus beträchtliche Kosten sparen. 
  • Liegt keine Rechtsverletzung vor, würde sich die Rechtsposition des Rechteinhabers dennoch verbessern, wenn die Frist nicht beachtet und auf die Berechtigungsanfrage nicht geantwortet wird. In einem solchen Fall gelten die oben geschilderten Grundsätze nämlich nicht mehr, der Rechteinhaber kann ohne Kostengefahr abmahnen.

In einer solchen Situation ist es überaus wichtig, zunächst den geschilderten Vorwurf zu prüfen und richtig zu bewerten. Dafür bedarf es eines im Markenrecht versierten, bestenfalls spezialisierten, (Fach-) Anwalts. Der Rechtsbeistand prüft den Vorwurf der Markenverletzung anhand der tatsächlichen Umstände und der Rechtslage. 

Je nach Ergebnis der Prüfung empfiehlt er dem Angeschriebenen die richtige Verhaltensweise, antwortet auf das Schreiben und begleitet den Rechtsstreit bis zum Ende mit dem Ziel der Schadensminimierung. Als „Vorstufe zur Abmahnung“ ist die Berechtigungsanfrage ebenso ernst zu nehmen, wie diese. 

Die durch das langsamere Vorgehen des Rechteinhabers bestehenden Möglichkeiten sollten daher in jedem Fall (richtig und fristgerecht) genutzt werden.

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Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in markenrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen. 

Gerne können Sie uns anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung, Berechtigungsanfrage, Verfügung, Klage oder Fragestellung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden. 

Mehr zu unserer Kanzlei erfahren Sie auf unserer Homepage unter www.muensteraner-rechtsanwaelte.de.


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